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Kampeter/Schulte-Drüggelte: Vorwurf der schlampigen Buchführung beim Bundesamt für Strahlenschutz weiterhin ungeklärt

Archivmeldung vom 31.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 26. Juli 2009 erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Bernhard Schulte-Drüggelte MdB:

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat im Rahmen einer Prüfung zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle erhebliche Mängel bei der Buchführung des zuständigen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) festgestellt. Insbesondere bemängelt der BRH, dass die Daten aus der Buchführung des BfS zu Einnahmen und Ausgaben nicht mit den Angaben in der Jahresrechnung des Bundes übereinstimmen. Obwohl der BRH dem BfS wiederholt Gelegenheit zur Klärung der Feststellungen gegeben hat, sind die Vorwürfe vom BfS nicht ausgeräumt worden.

In seiner Pressemitteilung vom 26. Juli 2009 behauptet das BfS nun, dass die Feststellungen des BRH in einem Gespräch mit den zuständigen Berichterstattern des Haushaltsausschusses geklärt worden seien. Dies ist mitnichten der Fall!

Der Präsident des BfS hat in dem Gespräch lediglich die vom BRH festgestellten Mängel eingeräumt und beteuert, dass die Missstände inzwischen abgestellt seien. Einen entsprechenden Nachweis dafür hat er jedoch nicht erbracht. Daher hat der Haushaltsausschuss den Bericht des BRH zur Aufklärung der Vorwürfe an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) weitergeleitet. Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird dem Parlament dort Rede und Antwort stehen müssen, da eine ordnungsgemäße Buchführung Voraussetzung für das parlamentarische Entlastungsverfahren der Bundesregierung ist.

Angesichts der vorschnellen Pressemitteilung des BfS ist Bundesminister Gabriel aufgefordert, sich das Bundesamt gehörig zur Brust zu nehmen, um solche irritierenden Presseveröffentlichungen für die Zukunft auszuschließen.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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