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Paul: Grüne Günstlingswirtschaft bei Beförderungen

Archivmeldung vom 18.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Joachim Paul (2020)
Joachim Paul (2020)

Bild: AfD Deutschland

Der Landtag Rheinland-Pfalz diskutierte am Mittwoch über „grüne Günstlingswirtschaft“ bei Beförderungen im Umweltministerium. Vorausgegangen war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das eine durch Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) vorgenommene Beförderung für rechtswidrig erklärte.

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG), Lars Brocker, sprach gar von Günstlingswirtschaft und Beförderung nach Gutsherrenart. Die Richter vermissten jegliche Feststellung von Leistung, Eignung und Befähigung bei der Besetzung von Posten.

Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, teilt dazu mit: „Es ist nicht das erste Mal, dass die Beförderungspraxis eines grün geführten Ministeriums vor Gericht landet und es ist auch nicht das erste Mal, dass eben diese Beförderungspraxis von einem Gericht für unzulässig erklärt wurde. Wenn ein Gericht so deutlich wird, muss schon einiges im Argen liegen.

Im Umweltministerium herrscht hinsichtlich der Beförderungspraxis offensichtlich vollkommene Willkür. Dies bestätigte laut Bericht der Allgemeinen Zeitung auch ein Insider. Damit offenbaren die Grünen in Rheinland-Pfalz nicht zum ersten Mal ein fragwürdiges Rechtsverständnis. Auch Ministerin Spiegel wurde bereits vom OVG gerügt, nachdem sie mehrfach Abschiebungen verhindert hatte, deren Verhältnismäßigkeit zuvor von Gerichten festgestellt worden war. Die Grünen müssen dringend ihr Verhältnis zum Rechtsstaat klären.“

Quelle: AfD Deutschland

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