ödp hält Verfassungsbeschwerde gegen Erhöhung der Mehrwertsteuer für berechtigt
Archivmeldung vom 29.06.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEine Heidelberger Familie mit vier noch unterhaltspflichtigen Kindern hat Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab Januar dieses Jahres eingelegt. "Auch die ödp hält diese verfassungsrechtliche Prüfung für richtig", so Dr. Joahnnes Resch von ödp-Arbeitskreis Familienpolitik.
Die Klage wird damit begründet, dass
Familien einen höheren Anteil ihres Einkommens zur Bestreitung des
Lebensunterhalts verwenden müssen und damit durch eine
Mehrwertsteuererhöhung stärker belastet werden als Personen ohne
Unterhaltsverpflichtungen für Kinder, solange kein Ausgleich etwa über
das Kindergeld erfolgt. Ein solcher Ausgleich hat jedoch nicht
stattgefunden. Eine zusätzliche einseitige Belastung der ohnehin schon
wirtschaftlich benachteiligten Familien sei aber mit dem Grundgesetz
nicht vereinbar.
Eine direkte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, also ohne den Umweg
über die Sozialgerichte, ist innerhalb einer Jahresfrist nach
Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2006 möglich. Die Klage wird u. a.
vom Deutschen Familienverband unterstützt. Die ödp hofft, dass diese
Klage im Sinne der finanziellen Entlastung von Familien erfolgreich sein
wird.
Quelle: Pressemitteilung Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)