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Bundesrechnungshof rügt Bundesregierung für schlampigen Autobahnbau

Archivmeldung vom 21.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de
Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de

Der Bundesrechnungshof wirft der Bundesregierung einen zu laxen Umgang bei ÖPP-Projekten im Straßenbau vor. Die Rechnungsprüfer fordern daher vom Bundesverkehrsministerium "die Datengrundlagen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen alsbald zu verbessern" und Datenbanken zu den Kosten von ÖPP-Projekten aufzubauen, heißt es in einem unveröffentlichten Gutachten des Bundesrechnungshofs, über welches das "Handelsblatt" berichtet.

Die Rechnungsprüfer haben darin geprüft, wie wirtschaftlich die Beteiligung privater Investoren (Öffentlich-Private-Partnerschaften) beim Bau der Anschlussstelle der A49 Kassel-West an die A5 ist. Die Mittel dafür sind derzeit vom Haushaltsausschuss des Bundestages gesperrt und sollen an diesem Mittwoch auf Antrag des Bundesfinanzministeriums freigegeben werden.

In seinem Gutachten warnt der Rechnungshof jedoch, die angenommenen Effizienzvorteile basierten auf "pauschalen, nicht mit Erfahrungswerten unterlegten und damit nicht prüfbaren Annahmen". Die Belastbarkeit des Kostenvorteils sei "damit fraglich". Losgelöst vom Einzelfall A49 rufen die Rechnungsprüfer den Bund dazu auf, "eine Datenbank mit ÖPP-Kostenkennwerten" und entsprechenden Auswertungsmöglichkeiten für die konventionelle Bauweise ohne Privatinvestoren zu schaffen.

"Der Bericht des Rechnungshofs zeigt: Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Verkehrsministeriums ist nicht nachvollziehbar und unterm Strich mangelhaft", sagte Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) versuche offenbar mit allen Tricks die Umsetzung als ÖPP-Projekt durchzudrücken. "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die mit aus der Luft gegriffenen Zahlen arbeiten, dürfen und können keine Grundlage für eine Mittelfreigabe im Haushaltsausschuss sein", so Kindler.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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