Unterhaltsvorschuss könnte viele Alleinerziehende aus Hartz IV führen
Archivmeldung vom 05.12.2016
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Freigeschaltet durch André OttDie geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Trennungskinder wird nach Berechnungen der Bundesregierung mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden, die derzeit Aufstockerleistungen aus Hartz IV erhalten, vollständig aus dem Sozialleistungsbezug herausführen. Das ergab die Antwort des Familienministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, die der "Welt" vorliegt. Durch den Ausbau des Unterhaltsvorschusses würden 260.000 zusätzliche Kinder erreicht; 226.000 davon seien derzeit auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II angewiesen, heißt es in der Antwort.
"Der Unterhaltsvorschuss bietet für etwa 35 Prozent der SGB-II-beziehenden Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind und somit die SGB II-Leistung aufstocken, die Perspektive, das SGB II zu verlassen." Die Antwort zeige, wie wichtig die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist, sagte die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Franziska Brantner.
Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll der Unterhaltsvorschuss, mit dem der Staat für säumige Unterhaltspflichtige einspringt, künftig nicht nur bis zum zwölften, sondern bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes gezahlt werden können. Die Länder weigern sich aber noch, die Kosten dafür mitzutragen. Einige sprechen sich deshalb für einen Vorschlag Hamburgs aus, den Vorrang des Unterhaltsvorschusses gegenüber Hartz IV abschaffen.
Sie argumentieren, dass ohnehin 87 Prozent aller Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss bekommen, auf Hartz IV angewiesen sind, die Leistungen also nur miteinander verrechnet würden. Für die Grünen geht dieser Vorschlag "voll in die falsche Richtung". "Ziel der Reform muss sein, Alleinerziehenden ein Leben außerhalb von Hartz IV zu ermöglichen", sagte Brantner.
"Alleinerziehende mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss sind nicht arm, sie erhalten nur keinen Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil." Eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes am Unterhaltsvorschuss dürfe nicht durch ein "Abschieben der A! lleinerz iehenden in das SGB II" erfolgen, sondern durch eine neue Aufteilung der Finanzierung.
Quelle: dts Nachrichtenagentur