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Innen- und Sozialministerium uneins bei Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Archivmeldung vom 02.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Emilia Müller (2016)
Emilia Müller (2016)

Foto: Superbass
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung treibt das Integrationsgesetz voran, ohne dass sich das Innen- und das Sozialministerium auf einen gemeinsamen Entwurf verständigt haben: In dem Referentenentwurf haben beide Ressorts mehrere Streitpunkte vetagt und mit Klammern markiert, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Aus dem Referentenentwurf gehe hervor, dass unter anderem streitig ist, ab wann Flüchtlinge verpflichtet werden sollen, an einem bestimmten Ort zu bleiben - schon bei ihrer Aufnahme oder erst nach der Entscheidung über ihren Status. Selbst die Begründung des Gesetzes wurde den Zeitungen zufolge in Klammern gesetzt. Die Kosten der Wohnsitzauflage blieben im Gesetz völlig unerwähnt.

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) forderte von der Bundesregierung einen finanziellen Ausgleich. "Den Kommunen entstehen zusätzliche Ausgaben für die Betreuung der Migranten", erklärte Müller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Diese Mehrkosten müsse der Bund übernehmen, verlangte sie.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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