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Arbeitnehmerflügel der Union verlangt Mindest-Kurzarbeitergeld

Archivmeldung vom 04.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Für Kommunen sind es Rekordüberschüße, für internationale Konzerne ist es eine handvoll Kleingeld (Symbolbild)
Für Kommunen sind es Rekordüberschüße, für internationale Konzerne ist es eine handvoll Kleingeld (Symbolbild)

Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Der CDU-Arbeitnehmerflügel fordert die Einführung eines neuen Mindest-Kurzarbeitergelds ("Mindest-KuG"), um die Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit vor allem für Geringverdiener zu erhöhen.

Es gehe nun darum, "zusätzlich zu den bereits erfolgten Schritten eine staatlich finanzierte untere Linie für das Kurzarbeitergeld einzuziehen", heißt es in einem Konzeptpapier der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, über das die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagausgabe) berichtet. "Diese sollte je entfallender Arbeitsstunde in der Höhe des allgemeinen Mindestlohnes angesiedelt sein."

Derzeit ersetzt das Kurzarbeitergeld betroffenen Beschäftigten bei krisenbedingtem Arbeitsausfall 60 Prozent (Arbeitnehmern mit Familie 67 Prozent) des dabei ausfallenden Nettolohns. Dem Vorschlag der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe zufolge soll das Kurzarbeitergeld künftig im Regelfall mindestens ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau sichern. Falls das regulär berechnete Kurzarbeitergeld dafür nicht ausreiche, "sollte die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kurzarbeitergeld auf diesen Betrag aufstocken", heißt es in dem Papier.

Vollzeit-Arbeitnehmer, deren regulärer Lohn durch Kurzarbeit vollständig ausgefallen ist, könnten demnach mit mindestens 1250 Euro Kurzarbeitergeld je Monat rechnen. Die Mehrausgaben dafür könnten ihr dann "weitgehend" aus Steuermitteln erstattet werden - als Ausgleich für die im Gegenzug eingesparten Zusatzausgaben der Grundsicherung ("Hartz IV"). "Mit dem Mindest-KuG erreichen wir - bildlich gesprochen -, dass tatsächlich keiner, den wir unter den Schutzschirm geholt haben, nass wird", sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe, Uwe Schummer. Dies werde durch die vorliegende Lösung außerdem besser erreicht als durch Vorschläge aus der SPD, den Lohnersatz pauschal von 60 und 67 Prozent auf 80 und 87 Prozent zu erhöhen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte am Freitag bestätigt, dass es "Gespräche" unter anderem mit den Sozialpartnern über eine mögliche Erhöhung des Kurzarbeitergelds gebe. Eine Entscheidung darüber sei aber noch nicht gefallen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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