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Bundesminister uneins über drittes Geschlecht

Archivmeldung vom 04.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Intersexualitätssymbol Bild: ParaDox  / wikipedia.org
Intersexualitätssymbol Bild: ParaDox / wikipedia.org

Soll es in amtlichen Dokumenten neben männlich und weiblich noch ein drittes Geschlecht geben? Darüber streitet die Bundesregierung. Während das Familienministerium von Manuela Schwesig (SPD) dafür offen ist, weil sie die Rechte intersexueller Menschen stärken will, lehnt das Innenministerium von Thomas de Maizière (CDU) diese Idee ab, aus Sorge vor juristischen Komplikationen für die Behörden. Das berichtet der "Spiegel".

Das Gesetz sieht ein drittes Geschlecht nicht vor. Für Intersexuelle verzeichnen die Standesämter routinemäßig einfach gar kein Geschlecht. Nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof im Sommer haben Aktivisten vor Kurzem Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht bat die Regierung um Stellungnahme.

In solchen Fällen verteidigt Berlin normalerweise die geltende Rechtslage. Doch weil sich das Familienministerium und das Innenministerium bisher nicht einigen konnten, sandte die Regierung den Karlsruher Richtern nun bloß ein kurzes Schreiben: Man verzichte auf eine Stellungnahme.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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