Spahn will Kritik an Impfpflicht-Plänen umgehen
Archivmeldung vom 13.07.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttLaut dem Deutschen Ärzteblatt vom 10. Juli will das Bundeskabinett trotz aller Kritik am 17. Juli das sogenannte Masernschutzgesetz und damit die Impfpflicht beschließen, berichtet das Onlineportal Impfkritik.de.
Weiter berichtet das Portal: "Dabei hat ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums gerade erst den Ärzten für individuelle Impfempfehlung e. V. (ÄIIE) versprochen, dass es zu einem Gespräch mit der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums und zu einer Anhörung im Bundestag kommen werde. Quelle
Spahn selbst hatte sich der Übergabe von 143.000 Unterschriften gegen eine Impfpflicht entzogen. Vermutlich befürchtet er, dass die Kritik gegen seine Pläne zum Tragen kommen könnte und versucht nun durch Beschleunigung des Entscheidungsprozesses die Impfpflicht durchs Kabinett und Parlament zu peitschen.
Dass für Spahn das Grundgesetz und die Grundwerte so gut wie keine Relelvanz besitzen und ihn die Meinung der Bevölkerung letztlich gar nicht interessiert, war aus seinem bisherigen Verhalten bereits klar abzulesen.
Doch das konsequente Ausweichen jeder öffentlichen Kritik ist zusätzlich ein Schlag ins Gesicht unserer Demokratie. Viele Menschen, mit denen ich über die aktuellen Vorgänge spreche, sehen sich ins Jahr 1933 versetzt. Steht der totale Konzernfaschismus vor unserer Tür? Und was können wir konkret dagegen tun?"
Die nachfolgende Aktualisierung wurde am 11. Juli 2019 von Onlineportal Impfkritik.de zu obigen zitierten Artikelhinzugefügt: "Wie die Ärzte Zeitung heute (11.7.2019) meldet, soll der vorliegende Entwurf zum Masernschutzgesetz angeblich in abgeschwächter Form verabschiedet werden. Die Ärzte Zeitung schreibt wörtlich: "Damals drohte er Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 2500 Euro. Diese Sanktion bleibt aufrechterhalten, wird aber nicht mehr ausdrücklich in der aktuellen Version des Gesetzentwurfes genannt."
Das ist eine sehr schwammige Formulierung, die offen lässt, ob die 2.500 Euro Bußgeld nun tatsächlich erhoben werden oder nicht. Offenbar weiß die Ärzte Zeitung bisher auch nichts genaueres. Diejenigen, die es wirklich angeht, nämlich Eltern und betroffene Berufe, läßt das Bundesgesundheitsministerium weiterhin im Dunkel."
Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin