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Altmaier kündigt einheitliches "Bürgerportal" der öffentlichen Verwaltung an

Archivmeldung vom 17.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Altmaier 2013 auf dem Elektromobilitätsgipfel
Altmaier 2013 auf dem Elektromobilitätsgipfel

Foto: RudolfSimon
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bürger und Unternehmen sollen im Internet bald einfacher auf alle Online-Verwaltungsleistungen des Staates zugreifen können - egal, ob für sie die Kommune, das Land oder der Bund zuständig ist. "Deshalb machen wir jetzt eine Grundgesetzänderung, die es uns ermöglicht, ein Bürgerportal zu schaffen, über das der Bürger Zugang zu allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen hat", sagte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Wir müssen schneller und handlungsfähiger werden, über alle staatlichen Ebenen hinweg", sagte Altmaier. Die Kommunen reagierten positiv. "Die Städte begrüßen das Vorhaben", sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, der Redaktion. "Das Bürgerportal darf allerdings nicht zu einer Zentralisierung von Online-Angeboten führen.

Die kommunalen Portale "machen inzwischen einen gewichtigen Teil städtischer Identität aus", sagte Dedy. Die bundesweite Vernetzung aller Online-Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen über ein einheitliches "Bürgerportal" ist Teil der Vereinbarungen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CD) mit den 16 Ministerpräsidenten bei ihrem Gipfel am 14. Oktober getroffen hat. Ziel sei es, "die digitale Zersplitterung der Verwaltung in Deutschland zu überwinden", heißt es im Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, über den Altmaier am heutigen Donnerstag mit den Staatskanzleichefs der Länder berät.

Bund und Länder würden "verpflichtet, ihre Online-Verwaltungsportale miteinander so zu verknüpfen, dass die Online-Angebote aller Verwaltungsebenen über jedes dieser Portale zugänglich und abwickelbar sind". Die Verfassungsänderung ist nötig, weil Bund und Länder ihre Online-Verwaltungsangebote bisher getrennt voneinander betreiben. Im Grundgesetz werden sie nun zu einheitlichen Standards verpflichtet.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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