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CSU will Pflegezeiten stärker honorieren

Archivmeldung vom 02.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)
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Die CSU fordert eine Besserstellung von Menschen, die ihre Angehörigen pflegen: "Wir wollen die Zeiten der Pflege stärker als heute honorieren", heißt es im Entwurf des sozialpolitischen Grundsatzpapiers, das die CSU-Landesgruppe bei ihrer jährlichen Klausurtagung in Wildbad Kreuth in der kommenden Woche beschließen will. "Dabei setzen wir uns für eine bessere Bewertung von Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ein", heißt es in dem Papier, das der "Welt" vorliegt, weiter.

Einmal mehr spricht sich die Partei auch für eine Besserstellung von Müttern in der Rente aus, die vor 1992 Kinder geboren haben. "Alle Rentnerinnen sollen künftig anstelle lediglich eines Jahres drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen."

Deutlich grenzt sich die CSU in dem Papier vom Konzept einer Zuschussrente von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ab. "Wir tragen keine neue Leistung mit, die Versicherungs- und Fürsorgeleistungssysteme miteinander vermischen. Eine bedarfsabhängige Anerkennung der Lebensleistung innerhalb der gesetzlichen Rente lehnen wir ab." Stattdessen schlägt die CSU Zuschläge und den Verzicht auf die Anrechnung der privaten Altersvorsorge vor: "Wir wollen die Lebensleistung der Betroffenen über Zuschläge oder den Ausschluss der Anrechnung der Riester–Rente bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anerkennen."

Auch Selbstständige will die CSU zu einer Altersvorsorge zwingen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. "Wir wollen eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige, die heute nicht Mitglied eines öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems und damit nicht im Alter abgesichert sind." Dabei solle Wahlfreiheit herrschen zwischen einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge oder einer Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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