Nagelprobe für die SPD
Archivmeldung vom 11.05.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlZu dem aktuellen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Drs. 16/1994) erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Wolfgang Neškovic: Wer den sozialpolitischen Absichtsbekundungen der SPD immer noch Glauben schenkt, hat jetzt die Gelegenheit, sein Vertrauen einer Überprüfung zu unterziehen.
Zu dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesrates zu Begrenzung der Aufwendungen der Prozesskostenhilfe versicherte Herr Joachim Stünker, MdB in der 45. Sitzung des Deutschen Bundestages:"Herr Kollege Neskovic, Sie können ganz sicher sein, dass das, was Sie über das berichtet haben, was über den Bundesrat auf uns zukommt, in diesem Haus auf absehbare Zeit keine Mehrheit finden wird."
Fest steht: Der Gesetzentwurf sieht so umfangreiche Beschränkungen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe für Bedürftige vor, dass der von Verfassung wegen zu wahrende sozialstaatliche Charakter des Rechtes kaum noch erkennbar wird.
Fest steht: Die schikanösen Mitwirkungspflichten und die erhebliche bürokratischen Hindernisse, die der Gesetzentwurf für das Bewilligungsverfahren vorsieht, werden die Bereitschaft der ärmeren Teile der Bevölkerung deutlich senken, vor den Gerichten überhaupt noch um ihr Recht zu kämpfen.
Nicht so fest steht die SPD und ob sich deren ablehnende Haltung zu dem Entwurf auch im Gesetzgebungsverfahren weiter halten wird. Zu oft schon folgten den vollmundigen Bekenntnissen zum Sozialstaat eine jähe Kehrtwende und eine Politik der schmerzhaften sozialen Einschnitte.
Der aktuelle Gesetzentwurf ist daher auch (wieder) eine Nagelprobe für die SPD, für ihr verzweifeltes Bemühen, ihr soziales Herz wieder zu beleben.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.