Innenministerium lockert Vorschriften für Abschiebungen
Archivmeldung vom 27.10.2018
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Freigeschaltet durch André OttWegen akuten Personalmangels hat das Bundesinnenministerium Vorschriften für die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern gelockert. Vorerst bis Juni 2019 sollen auch Beamte der Bundespolizei, die keinen Lehrgang als "Personenbegleiter Luft" absolviert haben, auf bestimmten Charterflügen eingesetzt werden, schreibt der "Spiegel".
Die Bundespolizei findet laut des Berichts immer weniger qualifizierte Beamte, die dazu bereit sind. Von rund 1.000 Absolventen des Lehrgangs hatten sich zuletzt nur rund 20 für einen Abschiebeflug nach Afghanistan freiwillig gemeldet.
Mit der Entscheidung, künftig zusätzlich auch nicht speziell ausgebildete Beamte einzusetzen, setzt sich das Ministerium über mehrere Vorschriften hinweg und geht ein hohes Risiko ein. Die Sonderausbildung war die Folge einer Abschiebung mit tödlichem Ausgang: Im Mai 1999 wurde auf dem Flug von Frankfurt nach Khartum der Sudanese Aamir Ageeb wegen heftiger Gegenwehr derart fixiert, dass er starb. Die Obduktion ergab einen "lagebedingten Erstickungstod". Drei beteiligte Bundespolizisten wurden dafür wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur