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Bericht: Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Archivmeldung vom 26.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Urheberrecht: Gesetze nicht überall gleich. Bild: pixelio.de, Alexander Klaus
Urheberrecht: Gesetze nicht überall gleich. Bild: pixelio.de, Alexander Klaus

Das Gesetz zum sogenannten dritten Geschlecht wird laut eines Medienberichts gegen die Absicht des Gesetzgebers von transsexuellen Personen genutzt, um ihre Geschlechtsangabe zu ändern. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Sven Lehmann hervor, über die der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet.

Demnach hätten seit Anfang des Jahres 114 Personen in 14 Bundesländern eine Änderung ihres Personenstands von "männlich" zu "weiblich" und 106 Personen von "weiblich" zu "männlich" beantragt. Aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen hätten keine Daten vorgelegen. Wie viele Anträge positiv beschieden wurden, habe die Bundesregierung nicht beantworten können. Das Gesetz wurde geschaffen, um intersexuellen Menschen, die biologisch weder als Mann noch als Frau einzustufen sind, die Möglichkeit zu geben, das Geschlecht "divers" im Personenstandsrecht anzugeben und ihren Vornamen zu ändern. Dazu ist ein Attest eines Arztes nötig.

Das Bundesinnenministerium hat betont, die neue Regelung, die auf ein Verfassungsgerichtsurteil zurückgeht, gelte nicht für transsexuelle Personen, deren Geschlecht biologisch feststehe. Für transsexuelle Personen sei nach wie vor das Transsexuellengesetz maßgeblich. Ärzte begingen unter Umständen eine Straftat, wenn sie entsprechende Atteste ausstellten. "Wer ein handwerklich schlechtes Gesetz macht, muss mit den Konsequenzen leben", sagt Lehmann. Das Bundesinnenministerium solle seine "Drohkampagne" gegen Ärzte sofort einstellen. Die Grünen hatten seinerzeit statt eines Gesetzes zum dritten Geschlecht ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtervielfalt gefordert. "Die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht hängt nicht allein von angeborenen Geschlechtsmerkmalen ab", sagt Lehmann, "sondern im Wesentlichen davon, welchem Geschlecht sich eine Person als zugehörig empfindet."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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