SPD-Fraktion für Verschärfung der Mietpreisbremse
Archivmeldung vom 01.09.2016
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Freigeschaltet durch André OttDie SPD-Bundestagsfraktion dringt darauf, die Verbraucher besser vor den rasanten Mietsteigerungen in Groß- und Universitätsstädten zu schützen: Dazu soll auch die umstrittene Mietpreisbremse deutlich verschärft werden, berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf ein Beschlusspapier zur Wohnungspolitik, mit dem sich die Fraktion bei ihrer am Donnerstag beginnenden Klausurtagung befassen will.
Es sei mit Berlins Regierendem Bürgermeister und SPD-Spitzenkandidaten Michael Müller abgestimmt. Nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion sollen Eigentümer im Rahmen der Mietpreisbremse verpflichtet werden, bei Neuvermietungen von sich aus anzugeben, wie viel Geld die alten Mieter für die Wohnung bezahlt haben.
Die neuen Mieter können dann überprüfen, ob der vereinbarte Mietzins zulässig ist. Ist das nicht der Fall, sollen die Vermieter die Differenz rückwirkend zum Vertragsschluss erstatten. Bisher müssen Vermieter die alte Miete nur auf Nachfrage nennen. Rückzahlungen sind nur ab dem Zeitpunkt vorgesehen, zu dem der Mieter die Überschreitung geltend macht.
Das Gesetz zur Mietpreisbremse war 2015 in Kraft getreten, wirkt aber nur bedingt. In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten dürfen Eigentümer bei Neuvermietungen nur noch einen Mietzins verlangen, der höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zahlte der Vormieter bereits mehr, darf die alte Miete weiter verlangt werden. Der zuständige Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) hatte sich bislang stets offen für eine Verschärfung der Mietpreisbremse gezeigt, das Thema von sich aus aber nicht vorangetrieben.
Es findet sich auch nicht im Entwurf für eine zweite Mietrechts-Novelle, der sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung befindet. Die SPD-Abgeordneten verlangen nun auch, dass die Regeln für Mieterhöhungen in laufenden Verträgen neu gefasst werden, berichtet die Zeitung weiter. Derzeit sind Aufschläge bis zum ortsüblichen Niveau nur alle drei Jahre und nur in Höhe von m! aximal 2 0 Prozent zulässig. In Regionen mit Wohnungsmangel liegt die Grenze bei 15 Prozent. "Wir wollen, dass der Zeitraum in angespannten Wohnungsmärkten von drei auf vier Jahre erhöht wird", heißt es in dem Papier.
Quelle: dts Nachrichtenagentur