Gesetzesänderung in letzter Minute: Koalition reißt Schwarzes Loch in das Lobbyregister
Archivmeldung vom 09.12.2022
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Regierungskoalition brachte heute den Antrag ( DRS 20/4806) in den Bundestag ein, die Vorschriften des Lobbyregistergesetzes zur Offenlegung von Spendenden bis zum Ende des Jahres 2023 auszusetzen. Damit wird es spendenfinanzierten Organisationen erlassen, die Quellen ihrer Finanzen zu benennen.
Dies widerspricht dem Grundsatzgedanken des Lobbyregisters: Transparenz. Unabhängig von der Art der Interessenvertretung oder ihren Inhalten sind alle Absender von politischer Kommunikation verpflichtet, ihre Finanzierungsgrundlagen im Register zu benennen. Bei Spenden gab es für die Zeit bis 2021 lediglich eine datenschutzrechtliche Ausnahme. Die Angabe einer generellen Bezeichnung anstelle eines Namens war zulässig, ohne jedoch auf die Spendenart und deren Höhe zu verzichten. Spenden aus dem Jahr 2022 sollten mit der erforderlichen Aktualisierung im kommenden Jahr unter Namensnennung vollständig transparent gemacht werden. Dies will die Ampelkoalition nun nicht mehr. Anstelle der angekündigten Überarbeitung des Lobbyregistergesetzes konnte sich die Regierungskoalition nur noch in letzter Minute darauf einigen, die datenschutzrechtliche Grundlage für die Veröffentlichung von Spendenden erst einmal vollständig auszusetzen.
Damit gibt die Ampelkoalition dem immensen Druck des Lobbyings der spendenfinanzierten Organisationen und NGO nach. Einziges Argument - auch in der Gesetzesbegründunge: durch die Veröffentlichung ihrer Spendenden würden ihre Einnahmemöglichkeiten beschnitten.
Der Vorsitzende der de'ge'pol Dominik Meier kritisiert diese unverständliche Entscheidung der Ampelkoalition scharf: "Die Ampelkoalition schafft eine Lex NGO. Es ist nicht hinnehmbar, ein zentrales Finanzierungsmodell "Spenden" de facto aus dem Lobbyregister auszuklammern. Im Ergebnis wird ein schwarzes Loch an nicht offenlegungspflichtigen Geldern für Interessenvertretung aufgerissen. Die Folge wird sein, dass viele NGOs und andere spendenfinanzierte Organisationen im Gegensatz zu anderen Interessenvertretenden intransparent bleiben. Die de'ge'pol sieht darin eine Ungleichbehandlung nach dem Inhalt von Interessenvertretung."
Für alle Vertreterinnen und Vertreter von Interessen müssen in Wirkung und Ergebnis vergleichbare Regelungen gelten. Dominik Meier fordert daher: "Die Ampelkoalition muss diese Gesetzesänderung stoppen. Das Vorgehen ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Eine de facto Ungleichbehandlung von Inhalten darf es nicht geben. Die Einnahmesituation ist hier kein valides Argument, zumal es um Spenden über 20.000 EUR geht, die sicherlich nicht die Regel und die Basis für solche Organisationen sind. Daher wäre es eine faire Lösung, nur die Anonymisierung von Spendenden für Interessenvertretende bei besonderen Lagen zuzulassen. Nur dann können die finanziellen Interessen der Organisationen und die individuellen Interessen der Spendenden das Interesse der Allgemeinheit an der Transparenz in der Demokratie überwiegen. Die Koalition gibt hier datenschutzrechtliche Klarheit auf und geht bewusst in eine Grauzone entgegen dem Geist des Lobbyregistergesetzes."
Nach Ansicht der de'ge'pol könnten sich gerade Organisationen, die das Lobbyregister immer schon umgehen wollten oder unlautere Ziele verfolgen, dieses schwarze Loch zu Nutze machen, indem sie nun auf nicht veröffentlichungspflichtige Spendenfinanzierung setzen. Gerade in Zeiten, in denen die Glaubwürdigkeit der Politik bezweifelt wird und die Bedrohungslage der Demokratie durch intransparente Akteure steigt, darf es gerade bei der finanziellen Offenlegung kein Zurückfallen in Zeiten vor dem Lobbyregister geben. Die Absurdität des Lobbyerfolgs der NGO wird klar, wenn der Vergleich gezogen wird zu anderen Interessenvertretenden: würde man einer Agentur zugestehen, den Auftraggebenden nicht zu benennen, da sonst ein Auftrag nicht erteilt wird? Würde man einem Verband zugestehen, dass seine Mitglieder ihre Mitgliedschaft nicht offenlegen müssen? Beide Fälle tragen das Interessen an der Einnahmesituation in sich und sind klar vom Lobbyregistergesetz im Sinne der Transparenz beantwortet. Das Argument der Koalition für die Aussetzung der datenschutzrechtlichen Grundlage trägt daher nicht und kann auch in der weiteren Diskussion zur Überarbeitung des Lobbyregisters nicht verfangen.
Quelle: de'ge'pol (ots)