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DPolG: Corona-Erkrankungen in der Polizei als Dienstunfall werten

Archivmeldung vom 27.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rainer Wendt (2017), Archivbild
Rainer Wendt (2017), Archivbild

Foto: Superbass
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Eine Corona-Erkrankung von Polizeibeamten soll künftig als Dienstunfall eingestuft werden und die entsprechenden versorgungsrechtlichen Folgen haben. Das fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), über den die "Welt".

"Da derzeit niemand verlässlich einschätzen kann, ob und in welchem Maße mit Spätfolgen einer Covid-19 Erkrankung zu rechnen ist, sind unsere Kolleginnen und Kollegen sehr verunsichert und beantragen folgerichtig, eine Covid-19 Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen", schreibt der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt.

Die Polizei setze zwar die beschlossenen Corona-Regeln durch und sei deshalb einem verstärkten Infektionsrisiko ausgesetzt. Um im Fall einer Ansteckung aber einen Dienstunfall geltend machen zu können, müssten die Mitarbeiter lückenlos nachweisen, dass sie sich die Infektion im Dienst zugezogen haben. "Bei einer Covid-19 Erkrankung, deren Inkubationszeit zwischen fünf und 14 Tagen beträgt, scheint der zweifelsfreie Nachweis der zeitlichen Bestimmung schlichtweg unmöglich zu sein", so Wendt. Nach Angaben der Gewerkschaft gibt es derzeit allein in der Bundespolizei circa 400 Corona-Infektionen, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen könnten. Rund 2.000 Polizisten sind an Corona erkrankt oder befinden sich in Quarantäne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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