Bundesregierung fürchtet Nachteile durch EU-Leistungsschutzrecht
Archivmeldung vom 14.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Bundesregierung befürchtet weitreichende Folgen durch das geplante EU-Leistungsschutzrecht. "Wenn das so kommt, dann droht das viele unserer schönen Bemühungen im Bereich der Digitalisierung wieder zunichte zu machen", sagte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) der "Welt". Das Bundeskabinett trifft sich Mittwoch und Donnerstag zu einer Digitalklausur in Potsdam. Die Bedenken Brauns richten sich gegen den Kreis der Anspruchsberechtigten, wie er von der EU definiert wird. "Derzeit schließt der Gesetzentwurf freischaffende Software-Entwickler ein.
Sie können jederzeit anlasslos Auskunft einfordern, was aus dem von ihnen programmiertem Code geworden ist, selbst wenn der nur sehr kurz ist. Das wäre ein bürokratisches Monster", so Braun. Im deutschen Recht sind Software-Entwickler bewusst ausgenommen. Braun befürchtet, dass die Programmierer ihre Macht ausnutzen und Entwicklungen so behindern könnten. "Neben dem Auskunftsrecht wird
ein Rückholanspruch diskutiert. Dann könnte ein Software-Entwickler die Weiterverwertung untersagen, ein ganzes Programm würde völlig unbrauchbar", sagte der Kanzleramtschef, der auch für die Digitalpolitik zuständig ist.
Er erhalte bereits Signale von Firmen, die sich unter diesen Umständen lieber aus Europa zurückziehen wollten, um sich einen Rechtsstandard außerhalb der EU zu suchen, der dieses Problem nicht aufwürfe. "So eine Entwicklung können wir nicht wollen. Wir setzen uns deshalb auf allen Ebenen dafür ein, dass die Software-Entwickler aus dem Katalog der vom Leistungsschutz Betroffenen herausgenommen werden", so Braun weiter. Die Verunsicherung in der Software-Szene sei jedenfalls riesig. "Man fürchtet einen massiven Standortnachteil, wenn das so durchgeht", so der Kanzleramtschef.
Quelle: dts Nachrichtenagentur