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Grundsatzprogramm: CDU-Mitglieder für schärfere Migrationspolitik

Archivmeldung vom 20.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Der Deutsche Wähler? (Symbolbild)
Der Deutsche Wähler? (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Ein Antrag für eine Verschärfung der Migrationspolitik im CDU-Grundsatzprogramm hat inzwischen ausreichend viele Unterstützer gefunden, um auf dem Bundesparteitag beraten zu werden. "Wer die Sicherheit unserer Gesellschaft genießt, aber selbst gefährdet, darf nicht in Deutschland bleiben", heißt es in dem Antrag, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Der Antrag gehe "genau in die richtige Richtung und hat meine volle Unterstützung", sagte Christoph Ploß, Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Antragskommission für den Bundesparteitag, der Zeitung. "Wer nach Deutschland kommt, um Straftaten zu begehen, hat bei uns nichts verloren. Wir brauchen mehr und schnellere Abschiebungen von kriminellen Ausländern." Wie es weiter in der Partei hieß, werde von der Antragskommission dem Vorschlag vermutlich "in einer kürzeren Fassung Rechnung getragen". 

Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm mahnte eine "realistische Migrationspolitik" an. Dies sei das "beste Mittel gegen das Gift der Populisten", sagte Throm dem "Handelsblatt". Dazu gehöre, Asylverfahren in sicheren Drittstaaten durchgeführt, Migranten an der unerlaubten Weiterreise in der EU zu hindern und zügig Bezahlkarten für Asylbewerber einzuführen sowie Straftäter und Gefährder konsequent in ihre Heimatländer zurückzuführen. "Das gilt ausdrücklich auch für Syrer, Afghanen, Libyer und Eritreer", so Throm. Das "Drittstaatenmodell" im Entwurf zum CDU-Grundsatzprogramm sieht nicht nur vor, dass dort Asylverfahren außerhalb der EU durchgeführt werden sollen. Im Falle eines positiven Ausgangs eines Asylverfahrens soll demnach der Nicht-EU-Staat Schutz gewähren - nicht Deutschland. 

Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hatte im November 2023 das dortige "Ruanda-Modell" gestoppt. Es sei nicht gesichert sei, dass den von Großbritannien nach Ruanda verschickten Flüchtlingen ein faires Asylverfahren zur Verfügung stehe, urteilte der Supreme Court. Es bestehe das Risiko, dass die Flüchtlinge von dort aus zurück in ihre Herkunftsstaaten geschickt würden, in denen ihnen potenziell Verfolgung drohe. Die Regierung von Rishi Sunak hält dennoch an dem Drittstaatenmodell fest. Dafür werden Gerichte durch ein neues Gesetz angewiesen, einige Teile des britischen Menschenrechtsgesetzes zu ignorieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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