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Piratenpartei: Staatstrojaner, jetzt auch für den Landesverfassungsschutz?

Archivmeldung vom 22.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Plastische Darstellung des „Bundestrojaners“ vom Chaos Computer Club
Plastische Darstellung des „Bundestrojaners“ vom Chaos Computer Club

Foto: mellowbox
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Gesetzentwurf im baden-württembergischen Landtag sieht den Einsatz der sogenannten "Quellentelekommunikationsüberwachung" (Quellen-TKÜ) auch für den Verfassungsschutz vor.

Hierbei darf Schadsoftware auf Geräte aufgespielt werden, um die Kommunikation abzuhören. Die Piratenpartei warnt davor, diese Praxis weiter zu legalisieren, denn sie birgt ein erhebliches Risiko für die Integrität aller Geräte und greift massiv in die Privatsphäre ein.

"Um überhaupt an solche Kommunikation, das sind ja Messenger wie Whatsapp oder Signal um die es hier geht, ranzukommen, braucht der Verfassungsschutz eine Sicherheitslücke im Gerät des Nutzers. Über solch eine Lücke kann dann eine Schadsoftware aufgespielt werden, die die Kommunikation auf dem Gerät mitschneidet und so die Verschlüsselung umgeht" erklärt Borys Sobieski das Verfahren.

Der Landesvorsitzende der Piratenpartei hat bereits im Rahmen des Polizeigesetzes den Einsatz der Quellen-TKÜ kritisiert. [2] Die baden-württembergische Polizei hat jetzt schon die Befugnisse erhalten, solche Schadsoftware, auch Staatstrojaner genannt, einzusetzen.

"Um Statstrojaner einsetzen zu können, müssen Sicherheitslücken offen gehalten werden, anstatt dafür zu sorgen, sie zu schließen. Dies gilt für Betriebssysteme wie zum Beispiel Windows oder Android, aber auch für Apps. So können die Lücken auch von Kriminellen genutzt werden. Der nächste Schritt zur Online-Durchsuchung von den Geräten ist dann auch nur noch eine rechtliche Frage, technisch hat der Verfassungsschutz diesen Zugriff mit der Quellen-TKÜ schon", so Sobieski. "Zudem ist das ein eklatanter Eingriff in die Privatsphäre und damit in die Grundrechte der Betroffenen. Intimste Nachrichten können so mitgelesen werden, eine Unterscheidung der Kommunikation auf den Geräten ist dabei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es darf also alles mitgezeichnet werden, auch der Chat mit dem Freund oder der Mutter."

Die Piratenpartei sieht den zunehmenden Abbau der Grundrechte kritisch. Die immer weiterführenden Befugnisse von Behörden bieten ein enormes Missbrauchspotenzial und können in der Regel die klassische Ermittlungsarbeit nicht ersetzen.

"Bevor man solche schwerwiegenden Befugnisse überhaupt in Erwägung zieht muss man erstmal die vorhandenen Befugnisse auskosten. Es geht nicht, dass wir Personal und Kosten einsparen, und im Gegenzug dann die gesamte Bevölkerung generalüberwachen. Das machen wir nicht mit", so Sobieski.

Fußnoten

[1] http://ots.de/WOMCUO

[2] http://ots.de/AkDzHh

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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