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Einbürgerungstest künftig mit Fragen zu Holocaust und Israel

Archivmeldung vom 26.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild von Tumisu auf Pixabay

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant, Wissen zum Holocaust, zum Existenzrecht Israels sowie zu jüdischem Leben in Deutschland im staatlichen Einbürgerungstest abfragen zu lassen. Aus dem deutschen Menschheitsverbrechen des Holocaust folge die besondere Verantwortung für den Schutz von Juden und für den Schutz des Staates Israel, sagte Faeser dem "Spiegel".

Diese Verantwortung sei "Teil unserer heutigen Identität". Wer Deutsche oder Deutscher werden wolle, müsse wissen, "was das bedeutet und sich zu dieser Verantwortung Deutschlands bekennen". Dieses Bekenntnis müsse "klar und glaubhaft" sein. 

Deshalb werde nun nach dem Gesetz zum Staatsbürgerschaftsrecht auch der Einbürgerungstest verändert. Eine Verordnung dafür will Faeser "in Kürze" ändern. Bei den neuen Fragen für den Einbürgerungstest, über die der "Spiegel" berichtet, geht es unter anderem darum, wie ein jüdisches Gebetshaus heißt, wann der Staat Israel gegründet wurde und woraus sich die besondere Verantwortung Deutschlands für Israel begründet. Wie hierzulande Holocaustleugnung bestraft wird und wer bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden darf, zählt ebenfalls zum neuen Fragenkatalog.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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