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VdK: Riester-Rente soll nicht länger mit Grundsicherung verrechnet werden

Archivmeldung vom 30.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Arme Rentner sollen durch die Riester-Rentenicht länger Nachteile bei der Grundsicherung haben. Das fordert der Sozialverband VdK. "Die Einkünfte aus der Riester-Rente dürfen nicht mehr mit der Grundsicherung verrechnet werden", sagte VdK-Präsident Walter Hirrlinger am Freitag dem Tagesspiegel (Samstagausgabe).

Hirrlinger forderte die Politik auf, das zu ändern. "Die Riester-Rente soll Einbußen bei der gesetzlichen Rente mildern und nicht neue Belastungen schaffen", kritisierte der VdK-Chef. "Das ist ein Skandal". Nach heutigem Recht gelten Einnahmen aus Riester-Verträgen als Einkommen und werden daher bei der Prüfung berücksichtigt, ob jemand Grundsicherung erhält und in welcher Höhe. Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die an Rentner gezahlt wird, die nur eine Minirente beziehen, und an Erwerbsunfähige. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums werden derzeit im Schnitt rund 710 Euro im Monat gezahlt. Den Vorstoß Hirrlingers lehnt das Ministerium ab. "Die Grundsicherung ist eine Form der Sozialhilfe", sagte Ministeriumssprecher Christian Westhoff dem Tagesspiegel. "Die Riester-Rente muss daher im Alter verwendet werden." An eine Änderung der bestehenden Regelung werde im Ministerium nicht gedacht. Auch in der SPD sieht man keinen Handlungsbedarf. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Elke Ferner befürchtet Abgrenzungsprobleme, wenn man die Riester-Rente bei der Grundsicherung bevorzugt. "Wo will man da den Strich ziehen?", sagte Ferner dem Tagesspiegel.

Quelle: Der Tagesspiegel

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