VdK: Riester-Rente soll nicht länger mit Grundsicherung verrechnet werden
Archivmeldung vom 30.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittArme Rentner sollen durch die Riester-Rentenicht länger Nachteile bei der Grundsicherung haben. Das fordert der Sozialverband VdK. "Die Einkünfte aus der Riester-Rente dürfen nicht mehr mit der Grundsicherung verrechnet werden", sagte VdK-Präsident Walter Hirrlinger am Freitag dem Tagesspiegel (Samstagausgabe).
Hirrlinger forderte die Politik auf, das zu ändern. "Die
Riester-Rente soll Einbußen bei der gesetzlichen Rente mildern und
nicht neue Belastungen schaffen", kritisierte der VdK-Chef. "Das ist
ein Skandal".
Nach heutigem Recht gelten Einnahmen aus Riester-Verträgen als
Einkommen und werden daher bei der Prüfung berücksichtigt, ob jemand
Grundsicherung erhält und in welcher Höhe. Die Grundsicherung ist
eine Sozialleistung, die an Rentner gezahlt wird, die nur eine
Minirente beziehen, und an Erwerbsunfähige. Nach Angaben des
Bundesarbeitsministeriums werden derzeit im Schnitt rund 710 Euro im
Monat gezahlt.
Den Vorstoß Hirrlingers lehnt das Ministerium ab. "Die
Grundsicherung ist eine Form der Sozialhilfe", sagte
Ministeriumssprecher Christian Westhoff dem Tagesspiegel. "Die
Riester-Rente muss daher im Alter verwendet werden." An eine Änderung
der bestehenden Regelung werde im Ministerium nicht gedacht. Auch in
der SPD sieht man keinen Handlungsbedarf. Die stellvertretende
Fraktionsvorsitzende Elke Ferner befürchtet Abgrenzungsprobleme, wenn
man die Riester-Rente bei der Grundsicherung bevorzugt. "Wo will man
da den Strich ziehen?", sagte Ferner dem Tagesspiegel.
Quelle: Der Tagesspiegel