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Ex-Verfassungsrichter nennt Bedingungen für Spahns Organspende-Modell

Archivmeldung vom 03.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hans-Jürgen Papier (2014), Archivbild
Hans-Jürgen Papier (2014), Archivbild

Foto: Tobias Klenze
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchslösung bei der Organspende unter bestimmten Bedingungen für zulässig. Verfassungsrechtliche Bedenken "teile ich nicht", sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Zwar greife die Widerspruchslösung in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein. Doch dürfe dieses Grundrecht durch Gesetz eingeschränkt werden, wenn es wie bei der Organspende um den Schutz des Lebens und der Gesundheit anderer Menschen gehe, so der ehemalige Verfassungsrichter weiter. Allerdings müsse die gesetzliche Regelung "dafür Sorge tragen, dass der Widerspruch jederzeit, unbürokratisch und voraussetzungslos erklärt werden kann", so Papier. Außerdem müssten Irrtümer und Missbräuche ausgeschlossen sein und "gegebenenfalls auch Angehörige das Widerspruchsrecht des Verstorbenen noch geltend machen können", sagte der ehemalige Verfassungsrichter den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Eine Abgeordnetengruppe um Spahn hatte am Montag in Berlin ihre Pläne für die sogenannte Widerspruchsregelung vorgestellt. Demnach soll künftig prinzipiell jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten nicht einen gegenteiligen Wunsch dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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