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Finanzminister Steinbrück will die Kontenkontrolle für Geldanleger noch weiter verschärfen

Archivmeldung vom 27.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer sollen Geldanleger noch intensiver kontrolliert werden als bisher. Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital' (Ausgabe 4/2007, EVT 1. Februar) geht dies aus einem neuen Referenten-Entwurf des Bundesfinanzministeriums hervor.

Noch im November 2006 hatte Minister Peer Steinbrück angekündigt, der umstrittene Kontenabruf könne bei Einführung der Abgeltungssteuer entfallen. Jetzt geschieht offenbar das Gegenteil: Trotz der neuen Pauschal-Besteuerung von 25 Prozent ab 2009 will sein Haus die Überprüfung privater Konten durch Behörden deutlich ausbauen.

So sollen Kontenkontrollen künftig beispielsweise auch erfolgen, um zu ermitteln, ob Kinder eigene Einkünfte haben. Mit solchen Informationen könnten die Behörden dann Kindergeld-Ansprüche überprüfen. Wollen Bundesbürger Unterhaltszahlungen an Verwandte steuerlich absetzen, können Finanzämter das zum Anlass nehmen nachzuforschen, bei welchen Banken die Begünstigten eventuell noch eigenes Vermögen bunkern. Und auch bei Kapitalerträgen ändert sich laut 'Capital' trotz der vereinfachten Pauschalbesteuerung nicht viel an der Kontrolldichte. Zum einen dürfen Beamte weiter nach Zinsen und Spekulationsgewinnen aus der Zeit vor 2009 forschen - und zwar zehn Jahre rückwirkend. Zum anderen wird künftig kontrolliert, ob Banken die neuen Steuervorschriften auch richtig umsetzen. Bei dieser Gelegenheit können Fahnder dann auch weiter nach Schwarzgeld von Kunden suchen. Selbst Kommunen sollen künftig abfragen können, wieviel Geld Bürger auf der hohen Kante haben. Damit ließen sich Rückstände bei der Grund- und Gewerbesteuer leichter eintreiben und auch die Angaben der Bezieher von Arbeitslosengeld II zum eigenen Vermögen überprüfen. Dies ist staatlichen Stellen per Gesetz derzeit ausdrücklich verboten.

Die Neuregelungen zum Kontenabruf sollen bereits ab dem Tag der Gesetzesverkündigung gelten, voraussichtlich ab Mitte 2007.

Quelle: Pressemitteilung 'Capital'


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