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Bundesregierung: Zahl ins Ausland entführter Kinder steigt

Archivmeldung vom 13.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: I-vista / pixelio.de
Bild: I-vista / pixelio.de

Die Zahl der von einem Elternteil ins Ausland entführter Kinder steigt. Im vergangenen Jahr leitete das zuständige Bundesamt für Justiz 241 Rückführungsverfahren auf Grundlage des internationalen Haager-Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) ein - 2017 waren es 186 Fälle gewesen.

Dies geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der AfD im Bundestag hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichten. Von den 241 Verfahren des Jahres 2018 sind mittlerweile 113 geklärt, 128 Fälle sind noch offen. Nach Einschätzung des zuständigen Bundesamtes nehmen Kindesentführungen zu, weil es mehr Ehen und Lebensgemeinschaften zwischen Menschen unterschiedlicher Nationalität gibt. Dabei sei die Neigung von Vätern und Müttern, nach der Trennung von dem anderen Elternteil den Staat des gemeinsamen Wohnsitzes mit den gemeinsamen Kindern ohne entsprechende Sorgerechtsregelung eigenmächtig zu verlassen, deutlich gewachsen.

Auf Platz eins steht die Türkei. Dort gab es 38 deutsche Anträge auf Rückführung eines Kindes, gefolgt von Polen (22), Frankreich und England/Wales (je 13), Russland (12), Österreich und Italien (je 11), Spanien und USA (je 9) und Portugal (8). Dabei sind Kindesentführungen ins Ausland keine Einbahnstraße - oft werden Kinder auch widerrechtlich nach Deutschland gebracht. So stellte 2018 Polen 22 Anträge auf Rückführung, es folgten die Schweiz (18), USA (12), Italien (10), Frankreich (8), Russland (6) und die Türkei (5). In der Praxis dürften die Fallzahlen entführter Kinder weitaus höher sein. So werden nur Rückführungsverfahren unter Beteiligung des Bonner Bundesamtes für Justiz erfasst. Dessen Einbeziehung sei nach dem Haager Abkommen nicht zwingend, "so dass die Zahlen nicht erschöpfend sind", schreibt das Ministerium. Dem Haager-Kindesentführungsübereinkommen gehören derzeit weltweit 100 Vertragsstaaten an.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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