Verfassungsrechtler kritisiert SPD-Pläne gegen Kinderarmut
Archivmeldung vom 09.06.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittProfessor Christian Seiler, Verfassungs- und Steuerrechtler an der Universität Erfurt, bezeichnete das Vorhaben der SPD, den Kinderfreibetrag zugunsten von Geringverdienern umzugestalten, als "intransparent und unsystematisch".
Der Kinderfreibetrag sei keine Leistung an Familien, mangels Steueranspruch des Staates auch keine steuerliche Entlastung, sondern lediglich eine Nicht-Belastung einer nicht vorhandenen Leistungsfähigkeit. Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebiete es die Würde eines jeden Menschen, dass diejenigen Bestandteile des Einkommens, die der Existenzsicherung dienten, keiner Besteuerung unterliegen dürften. "Folglich ist es irreführend, diese Nicht-Leistung am individuellen Steuersatz zu messen und hieraus zu folgern, reiche Eltern würden bevorzugt", sagte Seiler der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe). Dies wäre ebenso fehlerhaft, wie die hypothetische Argumentation, jeder Arbeitslose erhalte eine Leistung in Höhe der nicht erhobenen Einkommensteuer.
Es sei ein logischer Fehler, den Kinderfreibetrag mit der Sozialleistung Kindergeld zu vergleichen, da hier eine Verbindung zwischen zwei unterschiedlichen Systemen hergestellt werde, betonte Seiler. Solange mindestens die ökonomische Wirkung der Kinderfreibeträge für alle Eltern unabhängig vom Einkommen erreicht werde, sei dies nicht verfassungswidrig. "Verfassungswidrig wäre es aber dann, wenn der Kinderfreibetrag damit abgeschmolzen würde", sagte Seiler.
Quelle: Leipziger Volkszeitung