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Aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für Zwangsverheiratete dringend notwendig

Archivmeldung vom 10.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, hat heute erklärt, die Bundesregierung wolle den Kampf gegen Zwangsverheiratungen zu einem zentralen Bestandteil ihrer Integrationspolitik machen. Dazu erklärt die integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sevim Dagdelen: Grundsätzlich wäre es zu begrüßen, wenn sich die Bundesregierung des Themas ernsthaft annähme.

Davon ist aber nicht auszugehen. Denn dazu wären vor allem aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für die Betroffenen erforderlich. Genau diese Forderungen sind bei der Novellierung des Zuwanderungsgesetzes nicht berücksichtigt worden. Das haben Migrantenorganisationen und Frauenverbände bereits kritisiert.

Wer Zwangsverheiratungen wirksam bekämpfen will, muss den ins Ausland zwangsverheirateten Migrantinnen ein unbegrenztes Rückkehrrecht gewähren. Bislang bleibt ihnen, wenn sie aus einer erzwungenen Ehe ausgebrochen sind, die Rückkehr nach Deutschland verwehrt, weil ihre Aufenthaltserlaubnis nach sechs Monaten erlischt.

Darüber hinaus sollten die Rechte Zwangsverheirateter oder von Zwangsheirat Bedrohter gestärkt werden. Dazu zählen auch Verbesserungen hinsichtlich des eigenständigen Aufenthaltsrechts.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.


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