Bericht: Telekommunikationsüberwachung-Gesetz soll diese Woche im Bundestag verlängert werden bis 2030
Archivmeldung vom 11.11.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićUnion und SPD haben sich einem Medienbericht zufolge darauf verständigt, noch in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung im Bundestag zu beraten und zu verabschieden. Wie die "Mediengruppe Bayern" berichtet, sollen die Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls weiterhin erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nutzen können.
Eine bis zum 12. Dezember 2024 befristete Regelung soll dem Bericht
zufolge bis zum 1. Januar 2030 verlängert werden. Der Gesetzentwurf war
am Tag des Bruchs der Ampel-Koalition im Rechtsausschuss mit den Stimmen
der Ampel-Parteien sowie der Union beschlossen worden. Aus Kreisen der
Union hieß es, man wolle hier zügig Rechtssicherheit schaffen.
Wie
es aus Unionskreisen weiter hieß, wolle man in dieser Woche auch den
Gesetzentwurf zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts im
Grundgesetz in den Bundestag einbringen. Dazu fänden nun Gespräche mit
der SPD statt, um dies ebenfalls zügig umzusetzen. Es bestünde innerhalb
der Unionsfraktionsführung Einigkeit, dass das Gesetz kommen müsse. Das
Gesetz wurde im Vorfeld ebenfalls von den Ampel-Fraktionen und der
Union unterstützt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur