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Bericht: Telekommunikationsüberwachung-Gesetz soll diese Woche im Bundestag verlängert werden bis 2030

Archivmeldung vom 11.11.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Totalüberwachung (Symbolbild)
Totalüberwachung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Union und SPD haben sich einem Medienbericht zufolge darauf verständigt, noch in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung im Bundestag zu beraten und zu verabschieden. Wie die "Mediengruppe Bayern" berichtet, sollen die Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls weiterhin erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nutzen können.

Eine bis zum 12. Dezember 2024 befristete Regelung soll dem Bericht zufolge bis zum 1. Januar 2030 verlängert werden. Der Gesetzentwurf war am Tag des Bruchs der Ampel-Koalition im Rechtsausschuss mit den Stimmen der Ampel-Parteien sowie der Union beschlossen worden. Aus Kreisen der Union hieß es, man wolle hier zügig Rechtssicherheit schaffen.

Wie es aus Unionskreisen weiter hieß, wolle man in dieser Woche auch den Gesetzentwurf zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz in den Bundestag einbringen. Dazu fänden nun Gespräche mit der SPD statt, um dies ebenfalls zügig umzusetzen. Es bestünde innerhalb der Unionsfraktionsführung Einigkeit, dass das Gesetz kommen müsse. Das Gesetz wurde im Vorfeld ebenfalls von den Ampel-Fraktionen und der Union unterstützt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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