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Innenministerium moniert Tempo bei Soli-Gesetz

Archivmeldung vom 14.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kleingeld (Symbolbild)
Kleingeld (Symbolbild)

Bild: Kurt F. Domnik/pixelio.de

Das Bundesinnenministerium hat in der Ressortabstimmung Bedenken gegen den geplanten Kabinettsbeschluss zum Abbau des Solidaritätszuschlags am 21. August angemeldet.

Gerade "wegen der Prüfung verfassungsrechtlicher Fragen und einer nicht stattgefundenen Vorabstimmung bedarf es einer angemessenen Frist zur Bearbeitung", heißt es in einem Schreiben des Hauses von Innenminister Horst Seehofer (CSU) an das Bundesfinanzministerium, über welches das "Handelsblatt" berichtet.

"Aus diesen Gründen ist es uns frühestens möglich, Ihnen eine erste Einschätzung bis zum 22. August 2019 zukommen zu lassen", heißt es in dem Schreiben weiter: "Ich darf Sie daher bitten, zunächst das Ergebnis der ersten fachlichen Prüfungen durch unser Ressort abzuwarten." Damit müsste der anvisierte Kabinettsbeschluss am 21. August verschoben werden. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte dazu: "Wir gehen fest davon aus, dass das Gesetz wie geplant am 21. August im Bundeskabinett sein wird." In Regierungskreisen hieß es laut "Handelsblatt", derzeit liefen Gespräche, die Einwände auszuräumen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe bekräftigt, das Gesetz nächste Woche vom Bundeskabinett beschließen zu lassen. Man sei zuversichtlich, dass eine Fristverlängerung nicht nötig sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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