Datenschützer für Nachbesserungen an neuem Infektionsschutzgesetz
Archivmeldung vom 18.11.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, fordert Nachbesserungen am neuen Infektionsschutzgesetz. "Konkretisierungen der datenschutzrechtlichen Vorgaben an die Arbeitgeber im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes sind wichtig", sagte Brink der "Welt".
Im Gesetzentwurf bleibe bislang unklar, ob der Beschäftigte seinen Gesundheitsnachweis nur vorzeigen müsse, oder ob der Arbeitgeber diese Angaben auch speichern dürfe oder - zu Zwecken der Dokumentation - sogar müsse. "Das wird in der Umsetzung für Konflikte sorgen, die durch klare Vorgaben des Gesetzgebers vermeidbar wären", sagte der Datenschützer.
Quelle: dts Nachrichtenagentur