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Ex-Verfassungsrichter Papier für stärkere Absicherung des Gerichts

Archivmeldung vom 19.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hans-Jürgen Papier (2020), Archivbild
Hans-Jürgen Papier (2020), Archivbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, will das Bundesverfassungsgericht besser vor Demokratiefeinden schützen und fordert daher Erweiterungen im Grundgesetz. "Das wäre wichtig zur klaren Absicherung des Bundesverfassungsgerichts und zur stärkeren Sicherung der Unabhängigkeit dieses Organs von der Exekutive", sagte er der "Rheinischen Post".

Es sollte deutlich werden, so Papier, dass das Gericht als Verfassungsorgan des Bundes gleichrangig mit den vier anderen Verfassungsorganen zu betrachten ist. Konkret sprach er sich dafür aus, dass Paragraf 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Verfassung verankert werden sollte. Der Paragraf erklärt die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Gerichts. Weitere Aspekte, die laut Papier ins Grundgesetz gehörten, sind die Regelungen über die notwendige Zweidrittelmehrheit bei der Wahl von Richtern und deren begrenzte Amtszeit von zwölf Jahren. 

"Mit einer solchen Regelung würde man sicherstellen, dass nicht mit einfachen Mehrheiten Richter berufen und die Amtszeit verkürzt oder vorzeitig beendet werden können", sagte der Verfassungsrechtler. Das sei "das Mindeste, was man fordern sollte". Kritisch äußerte sich Papier unterdessen zu einer Petition, die den Entzug von Grundrechten nach Artikel 18 im Grundgesetz für den AfD-Politiker Björn Höcke fordert. "In der Literatur ist umstritten, ob das aktive und passive Wahlrecht, also vor allem die Wählbarkeit, überhaupt aberkannt werden kann", sagte er. Auch wegen vieler ungeklärter Fragen würde Papier "zur Vorsicht raten, ein solches Verfahren in Karlsruhe einzuleiten". Das Verhältnis zwischen Nutzen und Belastungen, die damit einhergingen, wäre "fragwürdig", so der ehemalige Verfassungsrichter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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