Neukölln-Untersuchungsausschuss: Drohende Klage wegen Linken-Abgeordneten Kocak
Archivmeldung vom 17.06.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Anwalt eines der Hauptverdächtigen der rechtsextremen Anschlagserie in Berlin-Neukölln droht mit einer Klage gegen die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses zur Neuköllner Anschlagserie wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Berliner Gesetz für Untersuchungsausschüsse. Im Interview mit der Redaktion rbb24 Recherche sagte Mirko Röder, dass die Wahl von Ferat Kocak (Die Linke) gegen das Gesetz verstoßen würde, "wonach ein Mitglied des Ausschusses mit dem zu untersuchenden Fall nicht wesentlich befasst sein darf."
Mirko Röder vertritt Thilo P. in dem Strafverfahren, das Ende August 2022 beginnen soll. P. gilt Ermittlern als einer der Hauptverdächtigen der Neuköllner Anschlagserie.
Im Berliner Gesetz über "Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin" heißt es in Paragraph 4, Absatz 1 wörtlich: "Ein Mitglied des Abgeordnetenhauses, das an den zu untersuchenden Vorgängen nicht unerheblich beteiligt ist oder war, darf dem Untersuchungsausschuss nicht angehören; wird dies erst später bekannt, so hat es auszuscheiden."
Ferat Kocak war im Mai 2022 vom Plenum des Abgeordnetenhauses zum stellvertretenden Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt worden. In den Jahren 2017 und 2018 war er von den jetzt angeklagten Haupttatverdächtigen über Monate beobachtet und ausgeforscht worden. Im Februar 2018 wurde sein Auto auf dem elterlichen Grundstück in Brand gesteckt.
Röder sagte zur Wahl Kocaks in den Untersuchungsausschuss: "Wesentlicher als Herr Kocak kann man im vorliegenden Verfahren nicht befasst sein" und forderte seinen Rückzug. "Andernfalls", so Röder weiter, "sehen wir uns gezwungen, mit dieser Angelegenheit bis zum Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zu gehen."
Ferat Kocak erwiderte darauf im rbb, dass es beim Untersuchungsausschuss um eine Anschlagserie gehe und er sich, wenn es um seinen Fall ginge, als stellvertretendes Mitglied auch zurückziehen könne.
Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)