Arbeitsministerium verlängert Antragsfristen für "Bürgerarbeit"
Archivmeldung vom 19.07.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAngesichts der eher mäßigen Resonanz auf das Modellprojekt "Bürgerarbeit" hat das von Ursula von der Leyen geführte Arbeitsministerium die Antragsfristen verlängert. Ursprünglich sollten Städte, Kreise und andere potentielle Arbeitgeber bis Ende Oktober 2011 Anträge einreichen, um die Fördermittel für die Arbeitsplätze zu bekommen. Diese Frist hat das Ministerium jetzt auf Ende 2011 verlängert, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Eine erstmalige Besetzung eines Bürgerarbeitsplatzes ist nun sogar bis zum 1. Mai 2012 möglich. In einem Schreiben des Ministeriums an die Teilnehmer des Modellprojekts heißt es: "Aus einzelnen Jobcentern haben wir (...) die Rückmeldung erhalten, dass die ursprünglich geplante Anzahl von Bürgerarbeitsplätzen nicht erreicht werden wird."
Nach ersten Berichten über das fehlende Interesse an dem Programm hatte das Ministerium noch im April betont, die 34.000 Stellen seien keine verbindliche Zielmarke. Vielmehr komme es darauf an, schon vorher möglichst viele Langzeitarbeitslose zu vermitteln. Die Grünen-Abgeordnete Pothmer widerspricht: "Die Fristverlängerung zeigt, dass von der Leyen ihre eigenen Ziele nicht erreicht hat und jetzt versucht, einen Dauerflop bei der Bürgerarbeit zu vermeiden", sagte sie der Zeitung.
Bis Juni waren erst knapp 7.000 Stellen besetzt. Dies geht laut der Zeitung aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarktexpertin der Grünen, Brigitte Pothmer, hervor. Vorgesehen waren zunächst 34.000 öffentlich geförderte Jobs, bei denen Langzeitarbeitslose zum Beispiel alten Menschen vorlesen, Behinderte begleiten oder Naturlehrpfade pflegen sollen. Deutlich höher ist nach neuen Angaben des zuständigen Bundesverwaltungsamts die Zahl der beantragten Stellen. Sie liegt mittlerweile bei etwa 18.500.
Bei der Bürgerarbeit sollen die Jobcenter Langzeitarbeitslose zunächst in einer sechsmonatigen "Aktivierungsphase" intensiv betreuen. Gelingt es trotzdem nicht, ihnen eine Stelle zu verschaffen, erhält der Hartz-IV-Empfänger einen auf drei Jahre befristeten, sozialversicherungspflichtigen und gemeinnützigen Bürgerarbeitsplatz. Der Verdienst beträgt dabei 900 Euro brutto pro Monat, bei 30 Wochenstunden. 1,3 Milliarden Euro aus dem Bundesetat und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds stehen dafür zur Verfügung.
Ein Grund für das bislang flaue Interesse ist der Streit um die Bezahlung. Die Gewerkschaft Verdi pocht darauf, dass die Bürgerarbeiter nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes zu bezahlen sind. Dies sehen die kommunalen Arbeitgeber anders. Die Rechtslage ist deshalb unklar, weshalb sich die Städte, Gemeinden und Kreise bei der Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen zurückhalten. Sie fürchten, pro Bürgerarbeiter 200 bis 300 Euro pro Monat selbst zahlen zu müssen, wenn die Tarifbindung doch gelten sollte.
Quelle: dts Nachrichtenagentur