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Linke scheitert mit Organklage zu Ceta

Archivmeldung vom 02.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem ersten Urteil zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta eine Klage der Linken abgewiesen. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass der Antrag unzulässig sei. Es fehle der Partei im Organstreit an der nötigen Antragsbefugnis.

Sie habe weder eine mögliche Verletzung ihrer eigenen Rechte noch des Bundestags ausreichend dargelegt. Die Linke hatte dem Bundestag in dem Organstreitverfahren vorgeworfen, durch seine Stellungnahme zu Ceta das Grundgesetz verletzt zu haben. Konkret beklagte sie, dass das Parlament seiner Integrationsverantwortung nicht gerecht geworden sei.

Die Partei ist der Ansicht, dass sich der Bundestag in Form eines Gesetzes mit Ceta hätte befassen müssen. Das Freihandelsabkommen wird bereits seit mehr als drei Jahren in weiten Teilen vorläufig angewendet. Zur vollständigen Anwendung müssen es alle EU-Mitgliedstaaten ratifizieren. Alleine in Deutschland sind allerdings noch mehrere Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren offen. Diese waren in dem am Dienstag beendeten Prozess noch nicht Verfahrensgegenstand.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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