Protschka: Dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer würde unsere Landwirtschaft beleben
Archivmeldung vom 30.06.2020
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Freigeschaltet durch André OttAfD-Bundesvorstandsmitglied Stephan Protschka, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, sieht in der nur kurzzeitig befristeten Mehrwertsteuer-Senkung bis Ende 2020 eine Gefahr für landwirtschaftliche Betriebe.
Sinnvoller wäre es, so Protschka, wenn die Mehrwertsteuer dauerhaft gesenkt und gleichzeitig sichergestellt werde, dass die deutschen Agrarbetriebe ehrliche, marktgerechte Preise erzielen könnten: „Alle großen Handelsketten haben bereits angekündigt, die Steuersenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben. Viele werden die Mehrwertsteuer nicht linear weitergeben, sondern eine Mischkalkulation anwenden. Es werden also nicht alle Produkte ein bisschen billiger, sondern besonders beliebte Produkte werden stark reduziert. Ich gehe deshalb davon aus, dass der Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel durch das Corona-Steuerhilfegesetz in eine neue Runde gehen wird.
Die deutschen Landwirte betrifft das zunächst nicht direkt. Da die Mehrwertsteuersenkung jedoch befristet ist, könnte es passieren, dass sich die Bürger an die günstigen Preise gewöhnen. In dem Fall würde sich das Corona-Steuerhilfegesetz zum Bumerang für die deutsche Landwirtschaft entwickeln, weil die Gefahr besteht, dass der Lebensmitteleinzelhandel die Erzeugerpreise auch nach dem 31. Dezember 2020 drücken könnte. Damit das nicht passieren kann, fordern wir die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer. Die hohen Produktionskosten und die niedrigen Erzeugerpreise machen den Landwirten ohnehin schon zu schaffen. Deshalb ist es grob fahrlässig, dass die Bundesregierung ausgerechnet jetzt, wo wir in der Gesellschaft über mehr Wertschätzung und höhere Erzeugerpreise für Lebensmittel diskutieren, einen neuen Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel anheizt. Wir lehnen das entschieden ab. Die AfD-Fraktion setzt sich für ehrliche und marktgerechte Preise für landwirtschaftliche Produkte ein“, sagt Protschka.
Am 29. Juni 2020 wurde vom Deutschen Bundestag das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) verabschiedet. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Umsatzsteuersätze befristet bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Absenkung eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur.
Quelle: AfD Deutschland