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Magazin: Pkw-Maut verstößt laut Gutachtern gegen EU-Recht

Archivmeldung vom 27.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: NiederlandeNet, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: NiederlandeNet, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) droht mit seinen Plänen für eine Pkw-Maut ein Debakel: Die Gesetzentwürfe zur Infrastrukturabgabe und zur Senkung der Kfz-Steuer, die am Donnerstag in den Bundestag eingebracht wurden, verstoßen nach Ansicht der EU-Kommission in ihrer jetzigen Form "in mindestens zwei Punkten" gegen EU-Recht. Das berichtet das Nachrichten-Magazin "Der Spiegel".

Bei ihrer Analyse stütze sich die Brüsseler Behörde auf ein umfangreiches Gutachten ihres juristischen Dienstes. Die Rechtsexperten kommen laut "Spiegel" zu dem Ergebnis, dass Ausländer durch Dobrindts Pläne diskriminiert würden. Das ist nach EU-Recht verboten. Der Verkehrsminister will die als Infrastrukturabgabe titulierte Maut zwar für in- und ausländische Autofahrer erheben, für Deutsche aber gleichzeitig die Kfz-Steuer senken. "Jeden inländischen Autofahrer exakt um den Betrag zu entlasten, den er bei der Maut zahlen muss, und dann zu behaupten, zwischen beiden Gesetzen gebe es keinen Zusammenhang, ist ein offensichtlicher Widerspruch", heißt es dem Bericht nach in der EU-Kommission. Um Ausländer nicht zu diskriminieren, so die Brüsseler Sichtweise, "muss es auch unter deutschen Autofahrern Gewinner und Verlierer geben". Dobrindt hatte in den vergangenen Monaten immer wieder den Eindruck erweckt, seine Pläne seien europarechtskonform. Bei der Kommission heißt es, der Minister sei zwar auf Kritik eingegangen, den größten Knackpunkt einer vollständigen Kompensation für jeden deutschen Autofahrer habe er aber bislang nicht ausgeräumt. Die Kommission bemängelt zudem einen zweiten Punkt: Demnach sei der Preis für Kurzzeitvignetten zu hoch.

Nach Dobrindts Plänen sollen Ausländer Zehntagesvignetten für zehn Euro erwerben können, die günstigste Jahresvignette soll rund 20 Euro kosten. Die Kommission hatte in der Vergangenheit die Faustregel aufgestellt, dass eine Jahresvignette rund achtmal so viel kosten muss wie eine Kurzzeitvignette.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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