AfD legt Vorschläge vor – Grüne, CDU, SPD und FDP ziehen halbherzig nach
Archivmeldung vom 22.10.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Sicherheit und die Integrität im Landtag sind für die Fraktion der AfD ein besonderes Anliegen. Deswegen hat die AfD ein eigenes Sicherheitskonzept erarbeitet und dem Präsidium am 3. Juli 2018 zur Umsetzung einen ausführlichen Vorschlag einer Hausordnung und Vorschläge für die Novellierung von Fraktions- und Abgeordnetengesetz unterbreitet. Nach Ablehnung hat die AfD die Vorschläge am 11. Juli 2018 als Gesetz eingebracht (Drucksache 16/4452). Die von der AfD vorgelegten Vorschläge sind rigoros sicherheitsbezogen, ausgewogen und rechtsstaatskonform. Die Vorschläge haben zwei Stoßrichtungen:
Erstens sollen sie Kriminelle aus dem Parlament heraushalten. Die Sicherheit im Landtag soll davon profitieren, indem ausnahmslos alle beruflich im Landtag tätigen Personen einer verpflichtenden polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden, unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung des Tätigkeitsverhältnisses, wobei Beamte und Angestellte gleichermaßen von den Regelungen erfasst sind. Eingeholt werden soll zwingend eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Wenn darin eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat auftaucht, soll der Zutritt ins Parlament eingeschränkt werden. Zudem soll die Finanzierung solcher Mitarbeiter durch Steuergeld entfallen. Dabei nimmt die AfD aber die zu der Problematik ergangene Rechtsprechung auf. Das soll nur gelten, wenn im konkreten Einzelfall eine Gefährdung parlamentarischer Schutzgüter zu erwarten ist.
Zweitens will die AfD den grassierenden Filz bekämpfen, indem Vetternwirtschaft durch Beschäftigung Angehöriger, homosexueller Lebenspartner und wirtschaftlich verbundener Personen verboten wird. Die AfD hat damit vor allem die Praxis der Überkreuzbeschäftigungen zwischen Abgeordneten im Visier.
Auf Druck der eingereichten AfD-Vorschläge haben sich Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und FDP bislang nur halbherzig zu einer milden Form der Polizeiüberprüfung bereiterklärt, die erhebliche rechtliche Schwächen hat. Antifilzregeln fehlen völlig. Im Gegensatz zur AfD sehen die vom Block der etablierten Kartellparteien als Reaktion nachgeschobenen Vorschläge nicht einmal eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister vor. Im Rahmen der Hausordnung soll die Polizei lediglich angefragt werden, während eine Definition des Zuverlässigkeitsmaßstabes unterbleibt. Diese Verfahrensweise birgt die Gefahr des Missbrauchs, ist klientelorientiert und im Ernstfall gerichtlich nicht haltbar. Die AfD hat die Landtagspräsidentin und den beratenden juristischen Dienst des Landtages auf die Mangelhaftigkeit hingewiesen. Bislang verschließen sich Grüne, CDU, SPD und FDP aber den Verbesserungsvorschlägen der AfD.
Die Altparteiler wollen nicht alle beruflich im Landtag tätigen Personen gleich behandeln. Ausnahmen sollen nach ihrer Vorstellung insbesondere für Beamte gelten, wohlwissend, daß im Gegensatz zur AfD die übrigen Parteien von Grünen, CDU, SPD und FDP vielfach auf beamtete Parteisoldaten bauen und neu eintretende Mitarbeiter im Parlament verbeamten. Diese Praxis ist aus Sicht der AfD fragwürdig, da Beamte grundsätzlich parteipolitisch neutral sein sollen. Warum vorbestrafte Beamte aber weiter ohne Aufwerfen der Sicherheitsfrage im Landesparlament geduldet werden, können wohl nur die Personalverantwortlichen der Altparteien nachvollziehen. Die Sorge der AfD ist keine Theorie. Das Beamtenrecht sieht vor, daß bei Verurteilungen bis zu unter einem Jahr das Beamtenverhältnis aufrechterhalten bleibt. Bei Angestellten würde hingegen die Tür zum Landtag zugeschlagen.
Die Vorstellungen der Etablierten haben zudem eine erhebliche Mißbrauchsgefahr. So verweigert sich die Altparteienfront einer Definition des Zuverlässigkeitsmaßstabes. Die Hürde der Zuverlässigkeit bleibt damit konturenlos. Die AfD weist darauf hin, daß polizeilich auffällig schon derjenige werden könnte, gegen den ein politischer Gegner eine Strafanzeige richtet. Mit juristischen Spielchen geizt die Politik bekanntermaßen nicht, gerade im Kampf gegen die rechtskonservative Opposition wird zu unfeinen Mitteln gegriffen, die erst nach Einschaltung von Gerichten korrigiert werden. Die Präsidentin erhielte damit zukünftig ein Schwert in die Hand, mit der sie die Arbeit von mißliebigen politischen Fraktionen und Abgeordneten nachhaltig beschränken kann. Diese Absicht ist unübersehbar. So betonten die Vertreter der Etablierten in den bisherigen Stellungnahmen stets, es ginge ihnen um die Bekämpfung von Extremismus. Im Entwurfstext ist davon freilich nichts zu lesen. Zudem kommt dabei ein weiterer Kritikpunkt der AfD zum Tragen. Die Planung der Altparteien sieht das Legen der Entscheidung über die Zuerkennung oder Ablehnung der Zuverlässigkeit allein in die Hand der Landtagspräsidentin vor. Eine Zustimmung der Präsidiumsmitglieder wird nicht eingeholt. Die Entwürfe von Grünen, CDU, SPD und FDP sehen insoweit nur eine Entscheidung im „Benehmen“, also mit bloßer Inkenntnissetzung des Präsidiums vor.
Quelle: AfD Deutschland