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Verteidigungsministerin will Pädophile aus Bundeswehr ausschließen

Archivmeldung vom 24.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ursula von der Leyen mit Bundeswehrsoldaten (2014)
Ursula von der Leyen mit Bundeswehrsoldaten (2014)

Foto: Dirk Vorderstraße
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Verteidigungsministerium prüft, wie Kinderschänder einfacher als bisher aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden können. Anlass für die Untersuchung ist der Kindesmissbrauch eines Neunjährigen in Freiburg, an dem auch ein Bundeswehrsoldat beteiligt gewesen sein soll. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte der "Bild": "Solche "unfassbaren Verbrechen" würden alle Angehörigen der Bundeswehr zutiefst abstoßen".

Von der Leyen weiter: "Kindesmissbrauch steht absolut konträr zu soldatischen Tugenden. Ich habe daher meinen Staatssekretär und den Generalinspekteur mit einer Untersuchung beauftragt, welche die Faktenlage ähnlich gelagerter Fälle nochmals exakt aufarbeitet und die ganze Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten für die Bundeswehr differenziert auflistet", so die Ministerin. "Unser oberstes Ziel muss sein, solche widerlichen Verbrechen durch Angehörige der Bundeswehr in aller Strenge und Klarheit zu ahnden, so von der Leyen.

Aber als Großorganisation mit einer Viertelmillion Menschen sei leider auch die Truppe in den eigenen Reihen mit Fällen von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie konfrontiert. Unterstützung erhielt die Ministerin aus ihrer Fraktion. Verteidigungs-Experte Henning Otte (CDU) sagte der "Bild": "Als Familienvater und verteidigungspolitischer Sprecher steht für mich fest: Für Pädophile oder gar Kinderschänder ist kein Platz in unseren Streitkräften!" Bislang werden Soldaten aus dem Dienst entlassen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt werden. Laut Strafgesetzbuch wird sexueller Missbrauch von Kindern mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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