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Hütter: In Bremen darf jetzt doch AfD gewählt werden

Archivmeldung vom 05.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Carsten Hütter (2021)
Carsten Hütter (2021)

Bild: AfD Deutschland

Der Bundeswahlausschuss hat heute die Entscheidung des Landeswahlausschusses Bremen, die AfD nicht zur Bundestagswahl zuzulassen, mit eindeutiger Mehrheit aufgehoben: Neun der elf Ausschussmitglieder stimmten für die Aufhebung, ein Mitglied dagegen, ein weiteres enthielt sich.

Carsten Hütter, Bundesschatzmeister und Landesbeauftragter für Bremen im Bundesvorstand, erklärt dazu: „Der Bundeswahlausschuss hat mit seiner Entscheidung bestätigt, dass die AfD Bremen alles getan hat, was für die ordnungsgemäße Aufstellung ihrer Landesliste notwendig und möglich gewesen ist. Dass sich die zuständige Schriftführerin der AfD weigern würde, die Einhaltung der für der Wahl der Landesliste geltenden Vorschriften eidesstattlich zu versichern, war unvorhersehbar – und ist vor allem gesetzlich nicht geregelt. Diese Regelungslücke dürfe nicht zulasten der AfD gehen, argumentiert jetzt der Ausschuss. Diese Rechtsauffassung teilen wir.

Für die Bundestagswahl bedeutet das: Auch in Bremen können die Wähler jetzt dazu beitragen, dass die AfD die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag bleibt – gut so.“

Quelle: AfD Deutschland

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