CDU-Politiker Bosbach für Fahrverbot als Strafe bei Alltagskriminalität
Archivmeldung vom 21.06.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat Pläne der Länder-Justizminister, Delikte wie einfachen Diebstahl oder minder schwere Körperverletzung mit Führerscheinentzug zu ahnden, begrüßt.
"Es geht darum, eine für die Täter spürbare Sanktion einzuführen, die abschreckend wirkt und erzieherisch wirksam sein kann", sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. In vielen Fällen von Alltagskriminalität sei eine Haftstrafe ohne Bewährung unangemessen hart, Geld- oder Bewährungsstrafen verfehlten hingegen oftmals eine abschreckende Wirkung. Hier könne der Führerscheinentzug, als die Mobilität und persönliche Souveränität einschränkende Strafe, insbesondere bei jungen Straftätern unter 21 Jahren sinnvoll sein.
FDP-Politiker Ahrendt lehnt Fahrverbot als Strafe bei Alltagskriminalität ab
Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, hat Pläne der Länder-Justizminister, Delikte wie einfachen Diebstahl oder minder schwere Körperverletzung mit Führerscheinentzug zu ahnden, kritisiert. Ein Führerscheinentzug könne nur gegen Täter verhängt werden, die auch eine Fahrerlaubnis besäßen, sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Montag-Ausgabe). "Alle anderen Täter müssten dann zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt werden, was einer Bevorzugung gegenüber Führerscheinbesitzern bedeuten würde. Oder sie wandern ins Gefängnis und würden damit viel härter bestraft", sagte Ahrendt. Mit dem Führerscheinentzug als Hauptstrafe würden "Spezialsanktionen" für bestimmte Personengruppen geschaffen, die unser Strafrechtssystem "nicht besser machen". Zudem habe der Verlust des Führerscheins zu Verkehrsdelikten einen unmittelbaren Bezug, nicht aber zu Diebstählen oder Körperverletzung. "Ich habe da ein gesundes Störgefühl", sagte der FDP-Politiker.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung