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Gentechnik-Novelle legt hohe Hürden für Verbot fest

Archivmeldung vom 24.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christian Schmidt (2013)
Christian Schmidt (2013)

Foto: Thomas Lother
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Für ein künftiges Verbot von Gentechnik auf deutschen Feldern soll es hohe Hürden und nur landesspezifische Vorgaben geben. Das sieht der Entwurf der Gentechnik-Novelle von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) vor, der in die regierungsinterne Abstimmung gegangen ist und der "Rheinischen Post" vorliegt.

"Die Landesregierungen werden ermächtigt, den Anbau eines gentechnisch veränderten Organismus zu beschränken oder zu untersagen", heißt es in dem Entwurf. Diese Einschränkung müsse im Einklang mit EU-Vorgaben stehen, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein und sich auf "zwingende Gründe" stützen. Dabei wird unter anderem Bezug zu umweltpolitischen oder agrarpolitischen Zielen, zur Bodennutzungen und zur Wahrung der öffentlichen Ordnung genommen.

Das Gesetz beschränkt das Verbot auf den professionellen Anbau. Anpflanzungen "zugelassener gentechnisch veränderter Organismen zu Forschungszwecken" sind nach diesem Gesetz weiter möglich. Die Länder haben nach dem Entwurf ausdrücklich auch die Möglichkeit, einzelne Verbote oder Beschränkungen aufgrund künftiger neuer Erkenntnisse wieder rückgängig zu machen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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