Verdi und DGB kritisieren "Minimalregelung" bei Bundesbesoldung
Archivmeldung vom 11.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung stößt auf herbe Kritik der Gewerkschaften. Bei einem Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium am Freitag lehnten der DGB und Gewerkschaft Verdi den Entwurf mit klaren Worten ab, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Organisationen.
Mit dem Gesetzentwurf wird nach Ansicht der Gewerkschaften versucht, den
Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 2020 Genüge zu tun,
allerdings greife dieser Versuch zu kurz, da es sich hierbei "nicht um
eine grundlegende Besoldungsreform handelt, sondern lediglich um eine
Minimalregelung, die zudem noch zu neuen Ungerechtigkeiten und
Benachteiligungen führt", kritisieren DGB und Verdi.
"Offenbar
haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die knappen Kassen
des Bundes dazu geführt, dass Flickschusterei betrieben wird. Wir
erwarten allerdings vom Bund einen zukunftweisenden Vorschlag zur
amtsangemessenen Beamtenbesoldung", sagte die stellvertretende
Verdi-Vorsitzende Christine Behle.
"Die jetzt vorliegenden
Vorschläge zu alimentativen Ergänzungszuschlägen sind intransparent,
schaffen neue Ungerechtigkeiten und sind schwer vermittelbar. Wir
fürchten, dass der Bund jetzt die Chance vertut, die Besoldung im Rahmen
der höchstrichterlichen Vorgaben anzupassen. Außerdem scheint es sehr
fraglich zu sein, ob viele der geplanten Regelungen überhaupt
rechtskonform sind", so Behle.
Ungeachtet herausfordernder
Rahmenbedingungen wie einer schwierigen Haushaltslage und der Tatsache,
dass ein Großteil der Länder bereits vergleichbare Gesetze verabschiedet
hat, erwartet Verdi vom Bundesgesetzgeber weiterhin, dass dieser ein
transparentes, wertschätzendes und schlüssiges Gesamtkonzept vorlegt.
Verfassungsrechtliche
Risiken verschiedener Maßnahmen des aktuellen Entwurfs dürften nicht zu
Lasten der Beamten sowie der Soldaten gehen, verlangten die
Gewerkschaften.
Die Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf ist
derzeit für Anfang November vorgesehen. Sofern das parlamentarische
Verfahren dann im Frühjahr abgeschlossen werden sollte, würde das Gesetz
vermutlich im Mai 2025 in Kraft treten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur