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Rat für deutsche Rechtschreibung fasst Beschluss für Regelwerk

Archivmeldung vom 14.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dieser Text beweist, Rechtschreibung und damit "Legasthenie" ist maßlos überbewertet... (Symbolbild)
Dieser Text beweist, Rechtschreibung und damit "Legasthenie" ist maßlos überbewertet... (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat auf seiner Sitzung in Eupen eine grundlegende Neubearbeitung des Amtlichen Regelwerks beschlossen. So wurden zahlreiche neue Fremdwörter aus dem Englischen und anderen Fremdsprachen aufgenommen, wie beispielsweise die Wörter timen, mailen, whatsappen, Cappuccino, und in gleich drei Varianten der Begriff für Falschnachrichten: Fake News, Fakenews und Fake-News.

"Neue Tendenzen des Schreibwandels", wie es vom Rechtschreibrat heißt, sollen im überarbeiteten Regelwerk durch Schreibvarianten und aktuelle Anwendungsbeispiele deutlich gemacht werden, so zum Beispiel die Begriffe faken, fakte, gefakt/gefaked, aber nur gefakte Nachrichten. Das Kapitel Zeichensetzung wurde auf der Basis sprachwissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse vollständig neu erarbeitet. 

Die Neufassungen und Änderungen müssen nun erst staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder vorgelegt werden und erhalten dann durch deren Beschluss Bindung für Schule und Verwaltung. Seit der Rechtschreibreform 1996 ist das Amtliche Regelwerk maßgeblich, und nicht mehr wie zuvor jahrzehntelang der Duden. Der traditionsreiche Verlag hat in den letzten Jahren einen klaren Kurs in Richtung Gendersprache eingeschlagen und setzt sich mittlerweile indirekt sogar für die Abschaffung des Generischen Maskulinums ein: als "Arzt" gilt nach Vorstellung des Duden-Verlags nun vor allem eine männliche Person. 

Mit der Gendersprache befasste sich der Rat für deutsche Rechtschreibung auf seiner Sitzung am Freitag ebenfalls: "Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie", heißt es in einem Beschluss. Ihre Setzung könne in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt seien, beispielsweise in "syntaktischen Zusammenhängen zur Mehrfachnennung von Artikeln oder Pronomen"; als Beispiel wird die Begrifflichkeit "der*die Präsident*in" genannt. Die Entwicklung sei noch nicht abgeschlossen und werde vom Rat für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet, hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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