Ärztepräsident gegen Aufweichung des Verbots geschäftsmäßiger Sterbehilfe
Archivmeldung vom 26.02.2020
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Freigeschaltet durch André OttVor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe am Mittwoch hat sich der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, für den Verbleib der Regelung ausgesprochen.
"Die Diskussionen über die Neuregelung der Sterbehilfe haben gezeigt, dass es einen breiten parlamentarischen und gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung zu unterbinden", sagte Reinhardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Auch die Ärzteschaft unterstütze das Verbot. "Es schützt vor einer Normalisierung des Suizids und es wirkt Erwartungen auf einen regelhaften Anspruch auf ärztliche Unterstützung bei der Selbsttötung entgegen", so der Ärztepräsident weiter. Ein solcher Anspruch stünde im "im eklatanten Widerspruch zur medizinisch-ethischen Grundhaltung der Ärzteschaft" und "liefe den grundlegenden Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten entgegen", sagte Reinhardt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur