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Krankenkassen auf Konfrontationskurs mit Datenschutzbeauftragtem

Archivmeldung vom 23.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Krankenkassenbeiträge (Symbolbild)
Krankenkassenbeiträge (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die oberste Fachaufsicht über die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) geht auf Konfrontationskurs zum Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI), Ulrich Kelber. Es geht in dem Streit um die Anwendbarkeit der elektronischen Patientenakten (ePA), die seit Beginn dieses Jahres von allen GKVen für Versicherte bereitgestellt werden muss.

Wie "Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health" berichtet, hat sich das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das die Aufsicht über die bundesweiten Kassen wahrnimmt, in einem Brief an alle GKVen gewandt und darin Kelber beschuldigt, rechtswidrig zu handeln. Kelber, so das BAS, weise die Kassen an, die ePA um zusätzliche Datenschutzfunktionen zu erweitern - und verstoße damit gegen die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs. Das BAS fordert die Empfänger des Schreibens auf, deshalb gegen Kelbers Bescheide vor Gericht zu ziehen. Angekündigt wird dabei auch Unterstützung beim "weiteren gerichtlichen Vorgehen".

Zuvor hatte Kelber seinerseits den Krankenkassen vorgeworfen, rechtswidrig zu handeln. Nach mehrfacher Ankündigung wies er jüngst zunächst vier große Krankenkassen an, die ePA um zusätzliche Datenschutzfunktionen zu erweitern, weil sie aus seiner Sicht in der gesetzlich vorgesehenen Form gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung verstößt. Das BAS hält diese Sicht für unbegründet.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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