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Passauer Neue Presse gibt Unterlassungserklärung ab – AfD gewinnt weiteren Rechtsstreit wegen Verleumdung

Archivmeldung vom 27.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hansjörg Müller (2018)
Hansjörg Müller (2018)

Bild: AfD Deutschland

Im Streit um mediale Falschdarstellungen konnte sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller aus Traunstein/Berchtesgaden erfolgreich gegen die „Passauer Neue Presse“ zur Wehr setzen. Diese hatte in einem Zeitungsbericht Unwahrheiten über ihn verbreitet und ein angebliches Zitat frei erfunden. Gegenstand des Berichts war das erste „Bürgertreffen“ von Müller am 23.03.2018 in seinem Wahlkreis.

Auf außergerichtliche Abmahnungen verpflichteten sich sowohl die „Passauer Neue Presse GmbH“, die „Neue Presse Multimedia GmbH“ als auch der handelnde Journalist, die rechtswidrigen Berichte nicht erneut zu wiederholen. Zudem wurden bereits Kosten in Höhe von mehr als 1.000 Euro erstattet.

Hansjörg Müller: „In Zeiten von Fake-News sollte die Presse darauf achten, ihre Leser vollständig und wahrheitsgemäß zu unterrichten. Das ist hier nicht geschehen, vielmehr wurde die Wahrheit absurd verdreht. Aus welcher Motivation, vermag ich nicht zu beurteilen. Eins ist jedoch klar: Unwahre Tatsachen und Falschzitate fallen nicht unter die Pressefreiheit und werden von mir auch künftig nicht hingenommen werden.“

Quelle: AfD Deutschland

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