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Karlsruhe weist Klagen gegen Masern-Impfpflicht zurück

Archivmeldung vom 18.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Masern-Impfpflicht für Kinder ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere entsprechende Verfassungsbeschwerden zurück. Diese hatten sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen gerichtet.

Unter anderem ging es um das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen. Die Zurückweisung erfolge allerdings mit der Maßgabe einer "verfassungskonformen Auslegung", die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpfe, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. So gibt es zum Beispiel Einschränkungen, wenn wie derzeit in Deutschland ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen:

Die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, gilt in diesem Fall nur dann, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken. Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit seien unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt, hieß es weiter. Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht habe der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der Beschwerdeführer eingeräumt (Beschluss vom 21. Juli 2022, 1 BvR 469/20, 1 BvR 472/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 470/20).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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