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Linksfraktion kündigt Organklage gegen Bundesregierung an

Archivmeldung vom 13.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Die Linksfraktion im Bundestag will die Bundesregierung mit einer Organklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu mehr Antworten auf Fragen aus dem Parlament zwingen. "Die Bundesregierung spielt mit den Abgeordneten Katz und Maus", sagt der Justiziar der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, der "Süddeutschen Zeitung" zu der bereits eingereichten Klage. In sensiblen Politikbereichen wie der Terrorbekämpfung, dem Waffenexport oder dem Lobbyismus mache es sich die Bundesregierung "offenbar zur Aufgabe, eine klare, umfassende Antwort im Rahmen des rechtlich Möglichen zu vermeiden", sagte der ehemalige Bundesrichter.

In konkreten von der Linksfraktion monierten Fall geht es um einen umstrittenen Polizeieinsatz im Februar in Dresden, bei dem Polizeikräfte gegen Demonstranten vorgegangen war, die sich gegen einen Nazi-Aufmarsch versammelt hatten. Bei dem Einsatz kamen auch Wasserwerfer zum Einsatz.

In zwei "kleine Anfragen" erbat die Linksfraktion Auskunft insbesondere über die Rolle der Bundespolizei bei dem Einsatz. Auf zahlreiche konkrete Nachfragen verweigerte die Bundesregierung Antworten mit Hinweis, zu Polizeieinsätzen der Länder nehme sie keine Stellung. Aus rechtlicher Sicht der Linksfraktion höhlte sie damit das parlamentarische Fragerecht aus. Es entstehe "häufig der Eindruck, als investierten die Ministerien mehr Energie dafür, Anfragen nicht zu beantworten, anstatt Parlament und Öffentlichkeit so sorgfältig und wahrheitsgetreu wie möglich zu informieren", sagte Neskovic.

Von einer Entscheidung der Karlsruher Richter erhofft sich die Linksfraktion laut Klageschrift eine möglichst grundsätzliche Entscheidung, um "einer weitgehenden Aushöhlung des parlamentarischen Fragerechts wirkungsvoll begegnen zu können".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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