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FDP-Rechtsexperte Kubicki: "Cicero"-Urteil bringt Staatsanwaltschaften und Gerichte hoffentlich dazu, sich endlich an die Verfassung zu halten

Archivmeldung vom 27.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der FDP-Rechtsexperte Wolfgang Kubicki, Anwalt und Fraktionschef im Landtag von Schleswig-Holstein, hat an Staatsanwaltschaften und Gerichte in Deutschland appelliert, "sich endlich an die Verfassung und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz der Pressefreiheit zu halten".

Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) sagte der Liberale: "Gerade in den vergangenen zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten bestätigt, eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen zu haben, die die Verfassung in ihren Grundfesten erschüttert haben." Dies alles sei immer "unter dem Deckmantel der angeblichen Terrorismus-Bekämpfung abgelaufen". Mit der "Cicero"-Entscheidung der Karlsruher Richter sei hoffentlich "der Punkt gekommen, dass die Strafverfolgungsbehörden endlich aufwachen". Kubicki bestritt, dass es gesetzgeberische Klarstellungen zum Schutz der Pressefreiheit bedürfe: "Es reicht, wenn sich die Gerichte an der Rechtssprechung der Verfassungsrichter orientieren."

Massive Kritik übte der Liberale in diesem Zusammenhang an den politischen Vorgaben, die von der früheren rot-grünen Bundesregierung zu verantworten seien: "Die rot-grüne Bundesregierung hat sich zwar nicht am Irak-Krieg beteiligt, aber seit den Anschlägen vom 11. September 2001 haben die ihren Krieg gegen den Terrorismus im Kopf begonnen. Den wollten sie um jeden Preis gewinnen, dabei ging es ihnen offenkundig nicht mehr um die Beachtung von Grundsätzen." Dieses Urteil, so Kubicki, schaffe aber für die Presse nicht mehr Rechte. "Es erinnert daran, dass es immer ein abgewogenes Maß geben muss zwischen Öffentlichkeit und Schutz von anderen Rechtsgütern." Dabei gehöre auch der notwendige Schutz der Privatsphäre zur rechtsstaatlichen Ordnung.

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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