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Korruption von Ärzten wird zur Straftat

Archivmeldung vom 28.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Wer Ärzte besticht oder sich als Mediziner bestechen lässt, macht sich künftig strafbar. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, der der "Berliner Zeitung" vorliegt.

Durch die Einführung eines neuen Straftatbestandes der "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, die seit fast drei Jahren besteht. Ein Verstoß gegen die Vorschrift soll mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Das Verbot betrifft nicht nur Mediziner, sondern alle Heilberufe, also auch Psychotherapeuten oder Apotheker.

"Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen", heißt es in der Begründung für den Gesetzentwurf. Die Patienten müssten sich darauf verlassen können, frei von unzulässiger Einflussnahme behandelt zu werden.

Strafbar macht sich nach der neuen Vorschrift beispielsweise, wer bei der Verordnung von Medikamenten oder der Überweisung von Patienten Gegenleistungen fordert oder annimmt. Umgekehrt verletzt künftig auch derjenige das Gesetz, der eine Gegenleistung anbietet oder gewährt. Erfasst wird sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung.

Die Schaffung des neuen Straftatbestandes hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Korruption im Bereich niedergelassener Ärzte kann seit Mai 2012 nicht mehr verfolgt werden. Damals hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, es gebe keine Strafnorm, die Bestechung und Bestechlichkeit freiberuflicher Mediziner verbietet. Konkret ging es um eine Pharmareferentin, die Ärzten ein Prämie zahlte, wenn diese ein Medikament ihrer Firma verschrieben. Die Zahlungen wurden als Honorar für fiktive wissenschaftliche Vorträge verschleiert. Der BGH hob eine Geldstrafe wegen Bestechung aber auf. Niedergelassene Ärzte seien keine Beauftragten der Krankenkassen und somit keine offiziellen Amtsträger, urteilte das Gericht. Daraufhin stellten die Staatsanwaltschaften bundesweit Hunderte Verfahren ein.

In der Zeit der schwarz-gelben Koalition weigerte sich die FDP, die Ärzte-Korruption ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Sie argumentierte, Ärzte dürften nicht schlechter gestellt werden als andere Freiberufler wie etwa Rechtsanwälte. Die Liberalen wollten ein Verbot lediglich im Sozialrecht verankern, was Experten und vielen Bundesländern nicht ausreichte. Das Gesetz scheiterte daher kurz vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 im Bundesrat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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